Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 111

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Aufgabe der Sozialversicherungsträger, sich im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel um entsprechende soziale Treffsicherheit zu bemühen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 53 bis 59  – Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen:

Die Bundesregierung hat lediglich für Leistungen im Bereich der Psychotherapie beschlossen, dass bei Vertragsabschluss mit dem Psychotherapeuten über diese neu in das Leistungsangebot der Sozialversicherung aufzunehmende Leistung ein 20-prozentiger Selbstbehalt vorgesehen wird. Dabei wird es von meiner Seite sehr bedauert, dass es bisher zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist. Darüber hinaus besteht seitens der Bundesregierung keine generelle Absicht, auf neue Leistungen der Sozialversicherung einen Selbstbehalt einzuführen.

Zu den Fragen 60 bis 64  – Vorziehung der Einführung der Chipkarte:

Die Möglichkeit der vorzeitigen Einführung der Chipkarte wird derzeit geprüft, wobei jedoch auf die Erfordernisse des laufenden Vergabeverfahrens Rücksicht genommen werden muss. Bereits von der vorherigen Bundesregierung wurde festgelegt, dass mit Einführung der Chipkarte der Krankenschein wegfällt, womit auch die Gebühr für den Krankenschein entfällt. Es ist dabei nicht daran gedacht, einen generellen prozentuellen Selbstbehalt einzuführen.

Weitere Details zum technischen Procedere der Einführung der Chipkarte kann ich erst dann beantworten, wenn das Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Chipkarte werden jedoch im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 65 bis 69  – Einsparungen im Bereich der Arzneimittelkosten:

Mit 1. Juni 2000 wird eine neue Verordnung über Höchstaufschläge im Arzneimittelgroßhandel in Kraft gesetzt. Diese Neuregelung entspricht einer Absenkung des durchschnittlichen Großhandelsaufschlages im Humanbereich um 1,4 Prozent beziehungsweise einer auf Jahresbasis ermittelten Deckungsbeitragsreduktion für den Arzneimittelgroßhandel in Höhe von rund 184 Millionen Schilling und somit jenem Wert von 1998, auf den wir ihn zurückführen wollten.

Die Preiskommission wird beauftragt, die kostendominierenden Arzneimittel einem EU-weiten Preisvergleich zu unterziehen und entsprechende Preisanpassungen zu realisieren.

Was die Industriepreise anlangt, werden von meinem Ressort die Verhandlungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger voll unterstützt. Bei Bedarf können darüber hinaus gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden.

Bei den Apothekerspannen ist bereits eine rückwirkende Vereinbarung zwischen dem Hauptverband und der Apothekerkammer zustande gekommen, wo bereits jetzt finanzielle Rückflüsse aus dieser Senkung der Spannen erfolgen.

Ein besonderer Sanktionsmechanismus im Arzneimittelbereich gegenüber Vertragsärzten ist nicht erforderlich – und wird daher von meiner Seite nicht vorgesehen.

Um eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen und die Gefahr möglicher Rationierungen hintanzuhalten, wird im Bereich der Arzneimittel von jeglicher Deckelung Abstand genommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 70 bis 76  – Einsparungen im Verwaltungsbereich:

Am 2. Mai dieses Jahres wurde von Frau Bundesminister Dr. Sickl dem Präsidium des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Umsetzungsauftrag zur Realisierung von Einsparungen im Verwaltungsbereich erteilt. Die Realisierung geeigneter Maßnahmen fällt in den Bereich der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.

Zur Sicherstellung der EDV-mäßigen Abrechnung zwischen den Ärzten und Krankenkassen sind keine gesetzlichen Maßnahmen erforderlich.


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