Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 110

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Zur Frage 37  – verschuldensunabhängiger Patientenentschädigungsfonds:

Künftig muss das Krankenhaus pro Belagstag 10 S für einen verschuldensunabhängigen Patientenentschädigungsfonds bereitstellen. Dieser ist unabhängig von einer Anpassung des Taggeldes. Das Krankenhaus hat lediglich die Möglichkeit, im Rahmen des Taggeldes 10 S von diesem Betrag umzuleiten.

Da im niedergelassenen Bereich über Haftpflichtversicherung und Schiedsstellen in jedem Bundesland eine diesbezügliche Versicherungsregelung für die Patienten bereits besteht, ist mit dieser Maßnahme eine Angleichung für den Spitalsbereich erfolgt – und es sind daher diese Mittel auch von dort bereitzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 38 bis 49  – Rezeptgebühren und Selbstmedikation:

Die Erhöhung der Rezeptgebühr ist im Bereich der Gesamtmaßnahmen zu sehen, die in erster Linie eine Veränderung der Verschreibepraxis – wie zum Beispiel Therapie ohne Medikamente, vermehrte Verschreibung von Generika, Ökonomiemodul, Arzneimittelverzeichnis mit Preisvergleich – bewirken sollen, wobei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wird, dass zwei Drittel der Medikamentenverschreibungen über Rezeptgebührenbefreiung erfolgt, sodass soziale Schlechterstellung ausgeschlossen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darüber hinaus ist die Ärzteschaft durch Vertragsregelungen zu ökonomischem Verhalten bei der Verschreibung von Medikamenten verpflichtet.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass jede Erhöhung der Rezeptgebühr zumindest kurzfristig eine Senkung der Heilmittelverschreibungen mit sich bringt. Eine Ausweitung der Selbstmedikation wird ausschließlich nach wissenschaftlich-medizinischen Kriterien gemäß den Vorgaben des Rezeptpflichtgesetzes und im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union vorgenommen werden. Von einem Nachgeben gegenüber der Pharmaindustrie kann daher keine Rede sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bei einem Privatkauf von Arzneimitteln kann der Kassenrabatt keine Rolle spielen.

Wie zu Frage 44 bereits ausgeführt, kann eine Ausweitung der Rezeptpflicht nur nach fachlicher Beurteilung durch entsprechende Sachverständige erfolgen. Da eine solche Meinungsbildung noch nicht vorliegt, kann weder der Umfang der Ausnahme von der Rezeptpflicht noch deren wirtschaftliche Auswirkung abgeschätzt werden.

Durch eine vermehrte Möglichkeit zur Selbstmedikation erwarte ich keine Mehrbelastung für die Patienten, da auch rezeptfreie Arzneimittel bei entsprechender Indikation durch die Krankenkassen ersetzt werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Selbstmedikation ist jenen Arzneimitteln vorbehalten, die nach exakter Beurteilung durch Sachverständige rezeptfrei gestellt werden können, da deren Nebenwirkungspotential eine ärztliche Überwachung nicht erforderlich macht. Bei dieser Beurteilung spielt natürlich auch das Missbrauchspotential des Arzneimittels und die beobachtete Missbrauchshäufigkeit eine bedeutende Rolle. Auch bei einem allgemeinen Trend zu mehr Selbstmedikation wird es daher erforderlich sein, neu erkanntes Missbrauchspotential bei bestimmten Arzneimitteln durch konkrete Maßnahmen nach dem Rezeptpflichtgesetz hintanzuhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 50 bis 52  – Heilbehelfe und Hilfsmittel:

Die Frage, ob Heilbehelfe und Hilfsmittel für die Patientinnen und Patienten noch teurer werden, kann derzeit nicht beantwortet werden. Der Gesetzentwurf eines Sozialrechtsänderungsgesetzes 2000 befindet sich derzeit in Begutachtung. Falls es zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss kommen wird, obliegt die Umsetzung in weiterer Folge dem Hauptverband im Rahmen der Mustersatzung und den einzelnen Krankenversicherungsträgern. Im Übrigen ist es die


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