Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 113

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dann das Krankengeld nicht mehr zukommen lassen können. Es trifft das nur eine kleine Personengruppe, und es wäre gut, diesen das auch weiterhin zu zahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Einhebung und Verwaltung der Ambulanzgebühr ist uns noch immer nicht im Detail bekannt. Wer hebt diese ein? – Die Ärzte in den Ambulanzen? Das Verwaltungspersonal? Wird ein Erlagschein zugesandt? Wer soll denn letzten Endes überprüfen, ob diese 1 000 S wirklich schon erreicht sind? Zahlt der Patient, wenn er das erste Mal ins Spital kommt? Zahlt er, wenn er von einer Ambulanz in die andere überwiesen wird? – All diese Fragen sind noch ungeklärt, und wir hätten darauf gerne mehr Antworten gehabt, damit wir auch wissen, was uns erwartet.

Sie wissen ja, Herr Staatssekretär: Gerade im Bereich Kinder werden die Ambulanzen dann aufgesucht, wenn eine Behandlung beim niedergelassenen Arzt nicht möglich ist, wie das beispielsweise bei krebskranken, bei leukämiekranken Kindern, bei Transplantationen, bei Kindern mit schweren neurologischen Behinderungen, bei psychiatrisch gestörten Kindern und so weiter der Fall ist. Sie alle brauchen Spezialbehandlungen.

Es gibt sicherlich viele Eltern, denen diese 1 000 S im Jahr wehtun. Oder: Wird für Kinder eine Ausnahme gemacht? Oder trifft es nur Rezeptgebühren-Befreite? Wie wollen Sie Eltern, die mehrere Kinder haben, wo oft nur ein Elternteil, der wenig verdient, da ist, erklären, dass sie plötzlich zahlen müssen für Behandlungen, die unumgänglich und notwendig für die Lebenserhaltung der Kinder sind.

Wir wissen, dass gerade an der Onkologie im St. Anna-Kinderspital und in der Universitäts-Kinderklinik wirklich jene Kinder behandelt werden, deren Behandlung außerhalb nicht möglich ist. Wir haben deswegen ja auch den § 26 KAG, der sehr genau regelt, mit welchen Erkrankungen man gesetzeskonform die Spitalsambulanz aufgesucht hat. Der erste Punkt ist die Erste-Hilfe-Leistung; die bleibt ausgenommen. Aber was ist bitte mit den anderen Leistungen? Was ist mit den Leistungen im Zusammenhang etwa mit einer Organtransplantation? Müssen dann die Spender von Stammzellen für die Untersuchungen Ambulanzgebühren zahlen – oder wird das dem Empfänger verrechnet?

Ich durchschaue noch immer nicht, wie das im Detail geplant ist, hoffe aber, dass wir darüber bald Auskunft bekommen. Müssen wir das von den Patienten einklagen, wenn sie nicht zahlen? Werden diese gepfändet? Wie wird das mit den PensionistInnen sein? Diese haben jetzt erhöhte Beiträge, weil sie keine Krankenscheingebühr haben – dann fällt die Krankenscheingebühr für alle; die PensionistInnen haben dann aber den Selbstbehalt bei den Ambulanzen, und es kommt für sie zu einer Verschlechterung.

Denken Sie dann daran, das ASVG wieder zu ändern, damit der Beitrag der PensionistInnen zur Krankenversicherung wieder absinkt auf das Maß vor 1996?

Schon bei der Abschaffung der Geburtenbeihilfe haben wir ja gemerkt, dass die Eltern die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen weniger in Anspruch nehmen.

Ich habe wirklich große Sorgen, wie es mit den Kindern sein wird, die derzeit in Spezialambulanzen behandelt werden, aber selbstverständlich auch, was die Erwachsenen anlangt. Auch Krebspatienten, Leukämiepatienten suchen natürlich Spitalsambulanzen auf; ebenso Patienten nach Transplantationen. (Abg. Dr. Pumberger: Das wäre eine gute Frage gewesen! Haben Sie die Fragen nicht formuliert? Dann hätten Sie nämlich auch eine Antwort darauf bekommen!) Steh ich drauf als Anfragestellerin? Ich habe die Anfragen nicht formuliert. Bei uns hat der die Fragen formuliert, dessen Name draufsteht; das werden Sie ja gesehen haben. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Gegenrufe bei der SPÖ.)

Aber es freut mich, dass Sie mir gute Fragen zutrauen. Diese Kompliment von Ihnen baut mich heute wieder einmal unheimlich auf. (Abg. Dr. Pumberger: Sie lassen sich medizinische Fragen von der Präsidentin der Mietervereinigung stellen!) – Ich lasse mir von niemandem medizinische Fragen stellen. Und: An mich wurden sie auch nicht gerichtet. (Abg. Dr. Pumberger: Aber jetzt stellen Sie Fragen!) Ich werde jetzt doch wohl Fragen stellen können! (Abg. Dr. Pumberger:


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