Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 149

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe des § 9 (2) für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen Betrieb übliches Durchschnitts-Bruttogehalt, inklusive aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.

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Dieser Entschließungsantrag ist deshalb so wichtig, weil es für Unternehmer gleich attraktiv sein sollte, einen behinderten Menschen zu beschäftigen oder das abzulehnen, indem in beiden Fällen die gleiche Summe aufgewendet wird. Wenn ein Unternehmer eine behinderte Person beschäftigt, wird er das in Form von Gehaltszahlung plus Lohnnebenkosten zu begleichen haben, wenn er keine beschäftigt, dann soll er diesen Betrag an den Ausgleichstaxenfonds abführen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren speziell von den Freiheitlichen! Sie können jetzt mit Ihrer Behindertensprecherin Frau Pablé beweisen, ob Sie tatsächlich die Interessen der behinderten Menschen unterstützen. Wir werden genau hinschauen.

Aber nun möchte ich mich noch einmal zu meinen Vorwürfen und zu der verbalen Entgleisung von Herrn Schwarzenberger und Herrn Maderthaner (Abg. Schwarzenberger: Hallo! Schon wieder! Was habe ich gesagt?) – Schwarzböck, Entschuldigung! –, Schwarzböck und Maderthaner äußern, die mich – Herr Maderthaner hat es wörtlich getan, Herr Schwarzböck indirekt – als Lügnerin dieses Hohen Hauses bezeichnet haben. (Abg. Schwarzböck: Das stimmt ja gar nicht! – Abg. Auer: Eine Unwahrheit sondergleichen!)

Herr Maderthaner, oder jene, die es ihm ausrichten könnten, ich möchte zu den Behauptungen, die ich heute Vormittag aufgestellt habe, einen Brief vorlesen, und ich bitte Sie, zuzuhören. Der Brief kommt vom Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland. In diesem Brief steht – er ist vom 5. Juni 1998; ich zitiere –:

Vergangene Woche wurde der Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland von einer Installationsfirma im nördlichen Niederösterreich betreffend die Einstellung eines behinderten Menschen kontaktiert. Dabei ging es um die Frage nach der Möglichkeit einer Weiterbildung eines Behinderten, der nach durchgeführter beruflicher Rehabilitation in ein Arbeitsverhältnis der Installationsfirma aufgenommen werden sollte. Bei diesem Gespräch teilte uns die Firma auch mit, dass diesbezügliche Kontakte mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich aufgenommen wurden, jedoch seitens der Kammer der Firma der dringende Rat gegeben wurde, von der Einstellung des Behinderten jedenfalls abzusehen, da dies nur Schwierigkeiten nach sich ziehe. – Zitatende. (Abg. Neudeck: Das war ja kein Brief vom Maderthaner!)

Das ist die Stellungnahme der Wirtschaftskammer! Und wenn ich mich recht entsinne, war doch bis vor wenigen Wochen Herr Maderthaner der Präsident der Bundeswirtschaftskammer – oder irre ich mich da? (Abg. Neudeck: Er ist es noch! – Abg. Edlinger: Er ist es noch immer! – Ruf: Sie irren!)  – Da irre ich? Also war er nicht Ihr Wirtschaftskammerpräsident? (Widerspruch bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Die Wirtschaftskammer Niederösterreich ist nicht die Wirtschaftskammer Österreich!) Gut! Dann möchte ich, dass stenographisch festgehalten wird, dass die ÖVP behauptet, Herr Maderthaner war nie Präsident der Bundeswirtschaftskammer. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieses Schreiben zeigt meiner Ansicht nach sehr deutlich die Haltung der Wirtschaftskammer gegenüber den Interessen behinderter Menschen, zeigt, dass die Wirtschaftskammer absolut


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