Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 62

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Im VA-Ansatz 1/14606 "Fachhochschulen" ist um die VA-Post "Neue Medien in der Lehre" mit einem Betrag von 20,000.000 ATS zu ergänzen.

4. Der VA-Ansatz 1/14208 "Aufwendungen – Universitäten" ist um eine Budgetpost "wissenschaftlicher Nachwuchs" mit einem Betrag von 50,000.000 ATS zu ergänzen.

Der VA-Ansatz 1/14308 "Aufwendungen – Universitäten der Künste" ist um eine Budgetpost "wissenschaftlicher Nachwuchs" mit einem Betrag von 10,000.000 ATS zu ergänzen.

5. Der VA-Ansatz 1/14018 "Zahlungen an die BIG" wird von 1.494,436.000 ATS auf 1.893,806.000 ATS erhöht.

6. Der VA-Ansatz 1/14106 "Förderung" wird von 281,000.000 ATS auf 330,000.000 ATS erhöht.

Begründung

Zu 1.) Der in der Regierungsvorlage genannte Betrag bedeutet zwar gegenüber dem Jahr 1999 eine Erhöhung, die die Finanzierung der abgeschlossenen Förderungsverträge für Fachhochschul-Studiengänge sichert, erlaubt aber nicht die Förderung von zusätzlichen, bereits in Behandlung im Fachhochschulrat befindlichen Anträgen auf Fachhochschul-Studiengänge, die im Herbst 2000 angeboten werden können.

Zu 2.) Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Kürzung würde eine wesentliche Beeinträchtigung des Forschungsbetriebes bedeuten, weil neue Forschungsgeräte und Computer nicht im erforderlichen Umfang nachgeschafft werden können. Im Hinblick auf die Beschlüsse des Europäischen Ministerrates in Lissabon würde eine so radikale Kürzung der Investitionsmittel eine Abkopplung von der europäischen Entwicklung bedeuten.

Zu 3.) Die Implementierung der einschlägigen Beschlüsse des Europäischen Ministerrates in Lissabon bedeuten, dass sich die Universitäten und Fachhochschulen verstärkt gegenüber den bisherigen Aktivitäten um die Entwicklung des Einsatzes der neuen Medien in der Lehre bemühen müssen, wofür zusätzliche Mittel erforderlich sind.

Zu 4.) Nicht wenige Wissenschaftsbereiche haben derzeit keine oder in absehbarer Zeit zu besetzende Planstellen für den akademischen Mittelbau. Für die Übergangszeit, bis die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Schaffung neuer Laufbahnmodelle entsprechende Wirkung zeigen werden, werden Möglichkeiten für Angestellenverhältnisse für Nachwuchsforscher geschaffen.

Zu 5.) Mit den Zahlungen an die BIG-Bundesimmobiliengesellschaft werden auch Mieten für neue Universitätsbauvorhaben geleistet. Ein Budgetvolumen für Zahlungen an die BIG wie im BVA 1999 würde es ermöglichen einige kleinere aber sehr dringende Neubauvorhaben, wie zB den Tiefspeicher für die Universitätsbibliothek Wien oder den zweiten Bauabschnitt für die Renovierung der Kunst-Universität für Musik und darstellende Kunst bei der BIG noch in diesem Jahre in Auftrag zu geben. Andernfalls würden bei Aufrechterhaltung der Kürzungen der Zahlungen an die BIG gegenüber BVA 1999 von fast 400 Mio ATS notwendige Mietkosten nicht mehr bedeckt werden und auch keine Neubauvorhaben im Wege der BIG geleistet werden können.

Zu 6.) Das Studentenheim-Investitionsförderungsprogramm sollte ungekürzt fortgeführt werden können, da sowohl der Neubau von Studentenheimplätzen als auch in vielen Heimen dringend notwendige Sanierungs- und Generalrenovierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Bedeckung: Die Bedeckung der Mehrausgaben von insgesamt 1.575,720.000 ATS soll aus den zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Verkauf der vierten Handy-Lizenz gegenüber dem im Ansatz 2/65024 AB 43 Nr. 8297 "Konzessionsentgelt gemäß § 20a Abs. 4 Fernmeldegesetz 1993" enthaltenen Betrag von 4.126,000.000 ATS erfolgen, da dieser Betrag mit Sicherheit zu niedrig angesetzt ist. Vergleichbare internationale Lizenzverkäufe erbrachten Einnahmen in der Höhe von 8 bis 10 Mia ATS.

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