Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 109

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das müssen wir nunmehr leider feststellen, mehr Befugnisse, mehr Eingriffsrechte, aber keine ausreichende Kontrolle. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns geht es bei unserer langjährigen Forderung vor allem darum, dass die Tätigkeit der militärischen Nachrichtendienste nicht nur auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird, sondern dass vor allem die parlamentarische Kontrolle verstärkt und noch wirkungsvoller gestaltet wird. Aber nichts von dem ist der Fall!

Herr Bundesminister Scheibner, leider haben Sie auch nicht Recht, wenn Sie sagen, es gibt eine klare Trennung zwischen militärischem und nichtmilitärischem Bereich. Daher würde ich meinen, dass auch da Klarheit geschafft werden muss. Ganz klar möchte ich daher festhalten: Es besteht kein Bedarf, und es ist nicht notwendig, dass neben der Staatspolizei noch ein zweiter Geheimdienst vorhanden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Vorwürfe laut werden, dass wir dieses Gesetz, das wir immer wieder verlangt haben, prinzipiell ablehnen, so gehen diese Vorwürfe völlig an der Wahrheit vorbei. Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Uns geht es darum, dass die militärischen Nachrichtendienste auf klar beschriebene, auf klar umrissene Aufgabengebiete beschränkt bleiben, das heißt, dass die nachrichtendienstliche Tätigkeit des HNA beispielsweise auf die Beobachtung der Sicherheitslage im Ausland beschränkt bleibt und die Arbeit der militärischen Abwehr ausschließlich innerhalb des österreichischen Bundesheeres stattfinden soll – und mit dem Kasernentor ihr Ende finden muss. Es geht ganz einfach darum, eine Vermengung von militärischen und polizeilichen Aufgaben zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! In Ihrem Entwurf gibt es keine verlässliche Abgrenzung zur Sicherheitspolizei. Wenn aber nicht ausreichend zwischen militärischem und nichtmilitärischem Bereich unterschieden werden kann, können die Heeresdienste nach wie vor gegen jeden Österreicher, gegen jede Österreicherin ermitteln, verdeckt ermitteln (Zwischenruf des Abg. Jung )  – auch mittels des kleinen Lauschangriffes, Kollege Jung! Das müssen Sie auf Grund Ihrer beruflichen Vergangenheit besonders wissen. Darüber können auch Aufzeichnungen geführt werden – und das wollen wir ganz einfach nicht, Herr Kollege Jung! (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Vorschlag war: In Anlehnung an die deutsche Regelung haben wir immer wieder die Auffassung vertreten, dass eine Einschränkung des Personenkreises, gegen den ermittelt werden darf, Platz greifen muss. Im Übrigen haben wir immer wieder auf die Befugnisse der Sicherheitsbehörden hingewiesen, darauf, dass es da, wenn überhaupt notwendig, ein geordnetes und kontrolliertes Nebeneinander geben muss. – Das ist aber auch nicht der Fall.

Wenn man das Gesetz durchliest – ich habe es mir ganz genau angeschaut, weil ich mich seit Monaten mit dieser Materie befasse –, Herr Bundesminister, kann man feststellen, dieses Gesetz trägt sehr deutlich die Handschrift der Österreichischen Volkspartei. Da hat sich der kleine Koalitionspartner vollinhaltlich durchgesetzt. Sie sitzen heute hier als Vollzugsorgan und müssen dieses Gesetz vertreten. Dieses Gesetz wird durch alle Gremien dieses Hauses durchgepeitscht, Herr Bundesminister! Sie werden nie die Chance haben, das mit uns ausführlich zu diskutieren und zu erörtern; da wird nicht einmal ein Beistrich geändert werden. Das wird so durchgesetzt, wie es Herr Khol immer wieder in Gesprächen und Diskussionen verlangt hat. Verschärfungen und Verschlechterungen haben Platz gegriffen. Daher kann ich diesem Gesetz keine wie immer geartete Zuneigung abgewinnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Da hier schlagkräftig von der "Lizenz zum Lügen" gesprochen wird, muss ich sagen: Leider wird dem wirklich Rechnung getragen. Es hat schon seinerzeit bei den Gesprächen zwischen SPÖ und ÖVP völligen Dissens gegeben. Die ÖVP war da für keinerlei Einschränkungen zu haben; sie trat für eine umfassende, verdeckte Ermittlung ein, was nunmehr in diesem Entwurf ihren Niederschlag gefunden hat.

Meine Damen und Herren! Für mich ist unverständlich, dass es notwendig ist, dass Behörden Urkunden ausstellen müssen, um über die Identität einer Person zu täuschen. Das ist nicht einmal im Bereich der organisierten Kriminalität notwendig, daher besteht auch da kein Bedarf. (Abg. Jung: Haben Sie noch nie etwas von "verdeckter Ermittlung" gehört?) Sie können wirklich keine sachliche Begründung dafür liefern. Haben Sie schon einmal ein falsches Dokument ge


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