Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 137

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gen müssen durch das Nichtnachbesetzen frei werdender Dienstposten in nächster Zeit verwirklicht werden.

Unmittelbar damit verknüpft ist eine Aufgaben- und Ausgabenreform. Das Ziel muss die Konzentration staatlicher Leistungen auf Kernfunktionen und eine Optimierung der Aufgabenverteilung sein. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es weder zu Einschränkungen bei den Leistungen der Verwaltung für die Bürger noch zu unzumutbaren Überlastungen der Mitarbeiter in der Verwaltung kommt.

Eines der wichtigsten Ziele einer modernen Personalentwicklung – und ich sage mit Absicht nicht "Personalpolitik" – im öffentlichen Dienst ist die so genannte Objektivierung. Unter diesem Schlagwort ist eine wirklich objektive und nachprüfbare Personalauswahl bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst zu verstehen. Bisher dominierte dort die Parteibuchwirtschaft und der politische Proporz.

Das richtige Parteibuch entschied aber nicht nur über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in ein Ministerium, in eine Landesregierung oder in eine Stadtverwaltung; die Parteipolitik spielte auch bei der Karriere der Bediensteten eine oft entscheidende Rolle. Die Überstellung von einer Beamtengruppe in eine andere, außerordentliche Vorrückungen oder auch die Besetzung von Amtsleiterposten und dergleichen mehr waren häufig von ausschließlich politischen Entscheidungen abhängig.

Dass es zu krassen Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen in diesem System kam, weiß jeder, der im öffentlichen Dienst gearbeitet hat oder noch arbeitet.

Einen besonders üblen Fall parteipolitisch motivierter Willkür möchte ich Ihnen heute als negatives Beispiel schildern. Die ganze Angelegenheit lässt sich auch unter den Titel stellen: Schädigung der Republik Österreich durch den früheren Finanzminister Lacina. Ich schicke voraus, dass jeder in diesem Raum Einblick in meine Unterlagen nehmen kann, auch in die oberstgerichtliche Entscheidung, und gegen meine sonstige Gewohnheit in Personalangelegenheiten werde ich auch die Namen nennen.

Im Jahre 1988, also vor zwölf Jahren, war die Stelle des Inspizierenden der Zollämter im Bereich der Finanzlandesdirektion für Salzburg neu zu besetzen. Das sorgfältig vorbereitete Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren hat mit einem eindeutigen und nachvollziehbaren Gutachten der Ausschreibungskommission zu Gunsten des Bewerbers Franz Polster geendet. Der Leiter der damals für dieses Verfahren zuständigen Personalsektion empfahl daraufhin dem Bundesminister für Finanzen, Herrn Dkfm. Lacina, den Bewerber Franz Polster mit der ausgeschriebenen Stelle auch zu betrauen.

Der Bundesminister hat aber dann dem Sektionsleiter die Weisung erteilt, einen laut Gutachten der Kommission minder geeigneten Bewerber mit dieser Funktion zu betrauen. Obwohl der Sektionsleiter seinen Bundesminister darauf hingewiesen hat, dass sein Beharren auf dieser Weisung den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt – ich wiederhole: den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt – erfüllen würde, blieb Bundesminister Lacina bei seiner Weisung, worauf der weniger geeignete Bewerber schließlich tatsächlich zum Inspizierenden der Zollämter bestellt wurde.

Herr Bundesminister Lacina hat seinem Sektionschef dessen Warnungen auch noch übel genommen, denn er hat ihm geraten, frühzeitig in Pension zu gehen.

Der übergangene Beamte, Franz Polster, nahm seine ungerechtfertigte Benachteiligung nicht widerspruchslos hin, sondern machte seinen Schaden im Wege einer Amtshaftungsklage geltend. In mehreren Rechtszügen durch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof wurde die unkorrekte und illegale Vorgangsweise des ehemaligen Finanzministers immer wieder dargestellt. Der Oberste Gerichtshof hat schließlich den Fall mit einer Entscheidung am 27. August 1999, also nach elf Jahren, endgültig geregelt. Demnach hat der Gerichtshof erkannt, dass Bundesminister Lacina im gegenständlichen Fall seine Befugnisse grob missbraucht hat.


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