Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 107

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Dagegen, anlassbezogene Strafgesetzbuchstatbestände neu zu schaffen, habe ich mich gerade bei der vorhergegangenen Debatte, in welcher die Frau Superintendentin so ein Anlass gewesen wäre, ausgesprochen, und ich spreche mich auch jetzt dagegen aus, in einem anderen Fall anlassbezogen einen neuen gesetzlichen Tatbestand einzuführen. Der Justizausschuss ist bekannt dafür, dass er keine Hüftschüsse fabriziert, sondern gesetzliche Vorlagen sowohl wissenschaftlich als auch politisch breit diskutiert und erst nach einer langen Debatte hier diesem Hohen Haus vorlegt.

Wer das hohe Gut der freien Meinungsäußerung einfordert, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll nicht mit zweierlei Maß messen: einerseits die Äußerungen eines erst wenige Wochen im Amt befindlichen Ministers auf die Goldwaage zu legen, andererseits jedoch Äußerungen hier im Parlament relativ deftig zu formulieren oder die Äußerungen eines linken Profis, der schon seit Jahrzehnten im politischen Geschäft ist, im Ausland von ihm gemachte Äußerungen ganz anders zu bewerten und die Goldwaage dabei wegzulegen und alles zu tolerieren, was von ihm gesagt wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich glaube, aus der Sicht der ÖVP genug zu diesem Thema gesagt zu haben, und wende mich jetzt den Budgetzahlen zu.

Ende der achtziger Jahre, also vor über zehn Jahren, gab es einen gravierenden Unterschied bei den Budgetzahlen zwischen Personalkosten und Sachaufwand. Die Personalkosten waren meistens, im Budget prozentuell gemessen, doppelt so hoch wie der Sachaufwand. Diese Schere ist dann Ende der neunziger Jahre zusammengegangen. Ich begrüße das deshalb, weil damit sichergestellt ist, dass die elektronische Ausstattung, die Ausstattung des Justizressorts, die Ausstattung der Gerichte in den neunziger Jahren entsprechend vorangetrieben wurde.

Im heurigen Budget geht diese Schere zwischen Personalkosten und Sachaufwand wieder mehr auseinander, zwar nur leicht, aber doch merklich. Lassen Sie mich darüber einen Satz verlieren.

Nicht weil wir bei der EDV-Ausstattung gespart hätten, nein, der Sachaufwand verringert sich im Verhältnis zum Personalaufwand deshalb, weil wir bei den sonstigen Ausstattungen die Mittel aus budgetären Gründen gekürzt haben und weil mit dem Bereich Konsumentenschutz doch ein sehr großer Personalstand in das Justizressort gewandert ist.

Es ist also so, dass sich beispielsweise im Zentralbereich der Personalstand auch auf Grund der Übernahme der Kompetenzen für den Konsumentenschutz erhöht und daher die Schere bei der prozentuellen Aufteilung zwischen Sachaufwand und Personalaufwand wieder auseinander driftet – Gott sei Dank nicht zu Lasten der modernen Justizinfrastruktur, der EDV-Ausstattung.

Ich möchte noch ein budgetrelevantes Thema ansprechen, nämlich das der Bezirksgerichtsorganisation. Als Oberösterreicherin, Herr Minister, erlauben Sie mir dazu einige Worte.

Bereits im Jahre 1995 hat der Rechnungshof vorgeschlagen, dass man gewisse Bezirksgerichte, die beispielsweise mit lediglich einer Richterplanstelle oder sogar noch weniger ausgestattet sind, zusammenlegen soll, um dadurch Einsparungen durchzuführen oder eine höhere Effizienz zu erreichen. Ausgenommen davon hat der Rechnungshof bereits die Bezirkshauptstädte.

Der Rechnungshof hat weiters gemeint, dass geographisch nahe liegende Bezirksgerichtsstandorte auch zusammengelegt werden könnten. Und er hat auch ausgeführt, dass es gewisse verfassungsrechtlich bedenkliche Grenzziehungen gibt, die man in diesem Zusammenhang bereinigen könnte.

Die vom Rechnungshof angeregten Auflassungen und Zusammenlegungen von 26 Kleinbezirksgerichten würden eine Verringerung von derzeit 59 auf 33 Gerichtsstandorte im Oberlandesgerichtssprengel Linz bewirken. Die dadurch entstehende neue Struktur hätte zur Folge, dass damit eine wesentlich bessere Effizienz erreicht würde, Mittel eingespart würden und es vielleicht sogar der Rechtsprechung dienlich wäre, wenn es größere Einheiten gäbe.


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