Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 116

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Die Reform des strafrechtlichen Vorverfahrens schreitet voran. Ich habe Ihnen schon berichten können, auch im Budgetausschuss, dass dieses Reformprojekt am 31. März 2001 abgeschlossen sein wird. Die StPO, stammend aus den Jahren 1852 und 1875, wird dann für das nächste Jahrtausend fit gemacht sein. Es wird einen verstärkten Opferschutz geben, es wird die Zusammenarbeit der StA mit den Sicherheitsbehörden besser als bisher geregelt sein, es wird im Bereich des Vorverfahrens Rechtsmittelmöglichkeiten geben und vieles andere mehr.

Sie wissen, dass die fahrlässige Krida mittlerweile neu geregelt ist, der Ministerialentwurf ist bereits durch den Ministerrat gegangen, der Tatbestand ist neu geregelt und hat den Bundesrat passiert, der Tatbestand heißt nunmehr "grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen". Die Wirtschaft gibt uns viele Argumente und viele Komplimente für diese Regelung.

Stichwort: Diversion. Es ist im Prinzip sehr vieles von dem richtig, was von beiden Seiten hier zur Diversion gesagt wurde. Kollege Krüger hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Diversion nicht für alles eignet und nicht für alles eignen kann. Die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten haben ergeben, dass sie nicht für Sexualdelikte und nicht für Suchtgiftdelikte Anwendung findet. Die Enquete-Kommission wird uns wertvolle Hinweise liefern. Mein Freund Harald Ofner wird diese Enquete-Kommission mit seiner großen Erfahrung sicher so leiten, dass in der Folge, gegen Ende dieses Jahres, die Diversion jenen Platz im österreichischen Rechtsbestand haben wird, den sie verdient.

Wir erwarten für heuer 35 000 Diversionsfälle bei den Bezirksgerichten, 3 500 bei den Landesgerichten, 35 Prozent davon betreffen fahrlässige Verkehrsdelikte, 10 Prozent Ladendiebstähle – das sind die ersten Zahlen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Zum Thema: "Lebenslang muss lebenslang bleiben". Wiederum: Beides ist richtig. Steril und ohne Bezug auf die Menschen vollzogen bedeutet dies, dass unter Umständen Leute, Insassen von Justizanstalten, die in totaler Perspektivlosigkeit leben, zu Mördern werden können. Das heißt, sie bringen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unter Umständen irgendjemanden, der sich ihnen in den Weg stellt, um. Wir müssen die Linie verfolgen, dass wir sowohl die Resozialisierung als auch das Sicherheitsrisiko in den Griff bekommen. Das heißt, sie können nur entlassen werden, wenn die Resozialisierung abgeschlossen ist und sie kein Sicherheitsrisiko mehr darstellen.

Die Frage des Sicherheitsrisikos war ein großes Problem für mich. Wir haben wochenlang darüber diskutiert, nunmehr ist einiges klarer als vorher. Die Maßnahmen-Häftlinge und die so genannten normalen Häftlinge können, wenn sie entlassen werden, nur mit einer Probezeit von zehn Jahren entlassen werden. Das ist der derzeitige Rechtsbestand. Die an sich verständliche Forderung "Lebenslang muss lebenslang bleiben!" kann erfüllt werden, indem man, wenn man sich entschließt, solche Insassen zu entlassen, sie auf lebenslange Zeit beobachtet und sie allenfalls auch therapiert werden. Das heißt, man kann hier durchaus mit Hilfe der Wissenschaft und mit deren Erkenntnissen eine Brücke schlagen von der verständlichen und richtigen politischen Forderung "Lebenslang muss lebenslang bleiben!" hin zu einer ordentlichen, modernen Legistik. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Regelung des neuen Außerstreitverfahrens ist praktisch abgeschlossen; es gibt noch eine Verhandlungsrunde. Es ist eine grundsätzliche Neuordnung des gesamten Gesetzes durchgeführt worden, das mehr als 150 Jahre alt ist. Auch dieses Gesetz ist in Kürze fit für das 21. Jahrhundert.

Die Exekutionsordnungs-Novelle ist nach der Reform des Jahres 1991 abgeschlossen. Betreffend die Forderungsexekution kam es zur Novellierung der Fahrnis-Exekution und im Jahre 2000 nunmehr zur Neuordnung der Liegenschafts-Exekution. Auch hier bekommen wir von der Wirtschaft große Komplimente im Voraus.

Sie alle wissen auch, dass im Bereich des zivilprozessualen Verfahrens eine riesige Reformkommission tagt. Deren Arbeit wird sicherlich heuer noch abgeschlossen werden. Die zivilprozessualen Verfahren werden dann meines Erachtens sicherlich um 20 bis 30 Prozent schneller abgewickelt werden als bisher.


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