Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 118

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Befürchtung geäußert wird, dass dadurch keine Verbesserungen für die Betroffenen hinsichtlich der Kosten erzielt werden können.

Ich nehme das ernst, weil ich glaube, Sie meinen wirklich, dass heute, im Jahre 2000, durch Festsetzung von Mietzinsobergrenzen, durch Überwachung von Preisen und Entgelten durch Gerichte und Behörden bis zur zweiten Stelle hinter dem Komma Preise tatsächlich niedrig gehalten werden könnten. Die Vergangenheit zeigt uns etwas ganz anderes; gerade als Wiener Mandatar kann ich das sagen. Hier hat genau diese Mietenpolitik dazu geführt, dass wir erst vor wenigen Jahren die Wohnungsnot, das Horten von Wohnungen und den Ablösewucher in dieser Stadt und in diesem Land in den Griff bekommen haben. All das sind Begleiterscheinungen, wie sie für eine Planwirtschaft und für planwirtschaftliches Vorgehen selbstverständlich sind: das Entstehen von Schwarzmärkten, der Wucher, das Horten und das Unter-die-Räder-Kommen gerade der Schwächsten auf dem Markt.

Wir sind einen anderen Weg gegangen, und wir gehen mit diesem Wohnrechtsänderungsgesetz 2000 einen anderen Weg. Wir wollen die Kosten für die Nutzer und Bewerber senken. Mehr Markt, klare und transparente Regelungen, etwa 25 Prozent einheitlicher Abschlag für Befristungen: Dies wird dazu führen, dass mehr Wohnraum, mehr Geschäftsraum auf den Markt kommen und dadurch entsprechender Druck auf die Preise entsteht.

Standardisierte Abrechnungen werden nicht nur eine Verbesserung für den Mieter bieten, sondern auch – dazu genügt der Blick auf die tatsächliche Tätigkeit und das Verfahren – zu einer wesentlichen Entlastung der Schlichtungsstellen und der Untergerichte führen.

Wir werden aber auch durch die Ermöglichung von mehr Markt, durch einen Rahmen für mehr Marktgeschehen Städte und Straßenzüge beleben, indem wir für Geschäftslokale Befristungen aufmachen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit für den Entstehungsprozess dieser Wohnrechtsnovelle und die erstklassige Beratung durch das Justizressort und die Beamten Ihres Ressorts, Herr Minister, herzlich bedanken!

Das Wirtschaftsforschungsinstitut beurteilt die bisherigen Arbeiten zur Wohnrechtsänderungsgesetz-Novelle 2000 folgendermaßen. Ich zitiere: Die Neufassung der Regelung für Befristungen im Bereich der Mietwohnungen erhöht durch freiere Vertragsgestaltung für beide Marktpartner – die Immobilienwirtschaft und die Wohnungssuchenden – die Flexibilität und die Mobilität. In der Folge sollte ein noch größerer Teil des Altmietbestandes auf dem Markt angeboten werden und somit weiteren Druck auf die Wohnungsmieten auslösen. Angebots- und Nachfragemechanismen kommen dadurch stärker zum Tragen.

Ferner ein Zitat aus dem Wirtschaftsforschungsinstitut betreffend den Bereich der Geschäftslokale: Vor allem Jungunternehmen und Gewerbetreibenden wird so der Zugang zu Geschäftslokalen erleichtert. Die Neuregelung vermittelt beiden Seiten mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung.

Mit diesem Vorhaben entlasten wir Staat, Justiz und Justizverwaltung von Regulierung und schaffen Rahmenbedingungen für Marktgeschehen.

Wir möchten aber dort – und gestatten Sie mir diesen zweiten Teil zur Justizpolitik –, wo der Bürger Recht sucht, den Zugang zu diesem erleichtern. Ich bin deshalb froh darüber, dass im Demokratie-Paket zusätzliche Möglichkeiten für die Volksanwaltschaft aufgezeigt werden, die dem Bürger helfen können, Verfahren zu beschleunigen. Es ist die Entscheidung der Fristsetzung dann ohnehin bei einem Senat des Oberlandesgerichts. Das ist daher kein Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sondern die Möglichkeit für den Bürger, schneller und besser zum Recht zu kommen. Das ist die Aufgabe der Justizpolitik in einem modernen Rechtsstaat und in einer modernen Demokratie.


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