Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 133

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dem erzählen, dass Sie neutral waren!) – Ich habe das sehr persönlich formuliert. Es hat mich enttäuscht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dass Sie neutral waren, das glaube ich Ihnen wirklich nicht!) – Ich habe mich in keiner Weise über ihn geäußert.

Zum Zweiten: zur justizpolitischen Seite Ihrer Tätigkeit. Diesbezüglich haben Sie die Karten auf den Tisch gelegt, da sind Sie sozusagen kein unbeschriebenes Blatt mehr. Es ist Ihnen völlig unbenommen, und es ist politisch völlig korrekt, wenn Sie sich zu einem bürgerlichen Programm der Justizpolitik bekennen. Das ist keine Frage! Darüber soll man dann auch politisch diskutieren. Dass wir manchmal und des Öfteren anderer Meinung sein werden, das wird Ihnen auch klar sein. Dieses bürgerliche Programm, wie Sie es teilweise darlegten, hat für mich – subjektiv gesehen – manche spießbürgerliche Note, die ich noch wiederholt anzukreiden vorhabe.

Der dritte Punkt, der heute noch ziemlich zu kurz kam, betrifft Ihr drittes Wirkungsfeld, das neben dem innenpolitischen und justizpolitischen das konsumentenpolitische Feld ist. Herr Minister! Da sehe ich bis jetzt nur weiße Flecken. Sie haben sich in keinster Weise – außer Sie haben die Regierungserklärung beziehungsweise das Koalitionsabkommen in diesem Bereich mitverhandelt – konsumentenpolitisch geäußert, keine programmatischen Eckpunkte gesetzt, keine Willenskundgebungen von sich gegeben, gewisse Ziele artikuliert oder gewisse Einstellungen in irgendeiner politischen Form auf den Tisch gelegt.

Heute sagten Sie, der KonsumentInnenschutz sei wichtig. – Na no na net! Da Sie von den Freiheitlichen ja die Partei des so genannten kleinen Mannes oder, wenn man es fröhlich und nett formuliert, der kleinen Leute sind, müssen Sie sich gerade für dieses Gebiet engagieren, und daher müssen Sie gerade in diesem Bereich neue Markierungen setzen. Sie müssten als erster Justizminister, der für den KonsumentInnenschutz zuständig ist, eine deutliche Handschrift zeigen, die mehr Rechte für die kleinen Verbraucherinnen und Verbraucher bringt.

Ich sage Ihnen: Die Herausforderungen sind gewaltig, weil diese durch die Liberalisierungstendenzen gegeben sind. In den verschiedensten Bereichen – sei es im Telekombereich, sei es im Strombereich, sei im Gasbereich – sind es immer wieder die Kleinverbraucherin und der Kleinverbraucher, die nicht im selben Ausmaß zum Zuge kommen wie Großabnehmer.

Herr Minister! Da müssten Sie im Sinne der Programmatik Ihrer Partei für die "kleinen" Männer beziehungsweise für die "kleinen" Leute einspringen.

Mein Vorredner hat es auch schon angedeutet: Sie hätten eine konsumentenschutzpolitische Aufgabe bereits ergreifen müssen, und zwar hätten Sie für Österreich die Standards innerhalb der EU, die wir immerhin schon erreicht haben, reklamieren müssen und dafür sorgen müssen, diese Standards EU-weit zu verbreiten beziehungsweise auf der anderen Seite in Österreich darauf zu drängen, dass EU-Richtlinien zeitgerecht und vor allem in vollem Umfang umgesetzt werden. Das ist auch eine Herausforderung.

Der dritte Aspekt in Bezug auf die Konsumentenschutzpolitik hängt eng zusammen mit Ihrem Justizbereich, es betrifft die Wirtschaftskriminalität. Herr Minister, Sie werden sicherlich wissen, dass gerade die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich unterausgestattet sind. Da ist es auch im Sinne der Programmatik Ihrer Partei – nämlich für die "kleinen" Leute, für den "kleinen" Mann Politik zu machen –, verstärkt endlich einmal für eine ordentliche Ausstattung zu sorgen, endlich die entsprechenden finanziellen, personellen Ressourcen sicherzustellen, sodass es sich nicht die Großen richten können und die Kleinen wieder durch die Finger schauen müssen, so wie es bei verschiedenen Prozessen in der Vergangenheit leider der Fall war. Bitte nehmen Sie das als vorrangiges Tätigkeitsfeld in Anspruch! Sie kennen das ja vielleicht auch aus Ihrer Vergangenheit als Rechtsanwalt. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum letzten Aspekt, der mit der KonsumentInnenschutztätigkeit auch zu tun hat, der aber immer ein ureigener und genuiner Bereich der Justiz und Rechtspolitik war, zum Bereich des Wohnrechts, zum Bereich des Mietrechts. Dazu haben Sie sich auch noch in keinster Weise geäußert, obwohl Ihnen Ihr Vorgänger ein durchaus ambitioniertes Vorhaben vererbt hat, nämlich die transparentere Gestaltung, die Vereinheitlichung und die zum Teil dringend notwendige Harmonisierung in diesem Rechts-Dschungel, der europaweit wirklich einzigartig ist.


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