Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 13

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bracht, der vorsieht, der Bund möge den Gemeinden vollen Ersatz bieten. Meine Damen und Herren, das, was wir heute beschließen, bedeutet, dass die Gemeinden allein beim Ersatz der Getränkebesteuerung ein Einsparungspotential von 1,5 Milliarden Schilling realisieren müssen. Die Forderung, der Bund möge alles ersetzen, wirft für mich die Frage auf: Wer ist der Bund? – Der Bund ist letztlich der Steuerzahler.

Herr Kollege Heindl! Ihr Antrag würde bedeuten, dass der Steuerzahler im Vergleich zu jenem Verhandlungsergebnis, zu jenem Paket, das wir heute beschließen, um 1,5 Milliarden Schilling mehr belastet wird. (Abg. Edlinger: Nein, nein, das ist falsch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Kollege Heindl! Wir sind der Anwalt des Steuerzahlers, und wir wollen eine zusätzliche Belastung im Ausmaß von 1,5 Milliarden Schilling nicht akzeptieren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt. Herr Kollege Heindl, Sie haben völlig zu Recht auf Versäumnisse der Vergangenheit hingewiesen. Ja, wer hat denn die Versäumnisse ausgelöst? (Abg. Sophie Bauer: 14 Jahre lang waren Sie in der Regierung!) Wer war denn damals Finanzminister, der den Gemeinden schriftlich bestätigt hat, die Getränkesteuer sei EU-konform? Wer war denn das? (Abg. Sophie Bauer: Sie waren 14 Jahre in der Regierung!) War das ein Finanzminister dieser Regierung, oder war das ein sozialistischer Finanzminister, nämlich Ferdinand Lacina? – Dem sind diese Versäumnisse zuzuschreiben. Er hat den Gemeinden etwas bestätigt, was nicht gehalten hat, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herr Kollege Heindl! Ich wundere mich sehr, dass Sie so oft den Gemeindebund zitiert haben, der als so genannter schwarzer Gemeindebund gilt. Sie haben nie den so genannten roten Städtebund zitiert, der nämlich diesen Kompromiss, der heute zur Abstimmung kommt, schriftlich akzeptiert hat. (Ah-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie haben nur die halbe Wahrheit gesagt, Herr Kollege Heindl! Verhandelt wurde mit beiden, mit Gemeindebund und Städtebund, und der Städtebund hat schriftlich erklärt, er werde das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Bleiben wir bei der Wahrheit, Herr Kollege Heindl! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das, was wir heute hier als Gesetzespaket beschließen, wurde von der Regierung nicht aus Jux und Tollerei ins Parlament gebracht. Auslöser waren zwei höchstgerichtliche Entscheidungen: zum einen die Entscheidung des EuGH und zum anderen eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Ankündigungsabgabe. Die Freude – das gebe ich gerne zu – der Wirtschaft über die EuGH-Entscheidung, dass eine antiquierte, überholte Steuer, die jahrelang von Teilen der Wirtschaft bekämpft wurde, gefallen ist, war nur eine sehr kurze. Alle, die bei den Verhandlungen dabei waren, mussten in diesen letzten Wochen leidvoll erfahren, dass leider immer noch jener Grundsatz richtig ist, den die Finanzwissenschaft seit 200 Jahren kennt, nämlich der Grundsatz: Alte Steuer – gute Steuer, neue Steuer – schlechte Steuer.

Meine Damen und Herren! Wir haben das leidvoll in den letzten Wochen erfahren, weil seitens der Wirtschaft – das möchte ich auch festhalten – eine Fülle von Abänderungsvorschlägen gekommen ist, eine Fülle von Alternativen aufgezeigt wurde. Gestern noch hat Herr Finanzminister Grasser aus seiner Sicht zu Recht geseufzt, die Wirtschaft bringe immer neue Vorschläge. Er hat das, so glaube ich, eher kritisch gemeint. Ich habe es positiv gesehen. Die Wirtschaft hat sich wirklich bemüht, immer wieder kreativ und flexibel neue Vorschläge zu bringen. Aber ich gebe gerne zu, es waren keine Vorschläge, die die demokratische Mehrheit gefunden hätten.

Meine Damen und Herren! Wenn wir dieses Gesetzespaket heute aus der Gesamtschau heraus beurteilen, so halten wir einmal ganz nüchtern fest, was die Grundelemente dieses Gesetzespaketes sind. Da ist einmal das eine Grundelement, dass eine antiquierte, überholte Steuer, die nach dem EuGH-Spruch für alkoholfreie Getränke weiterbestehen würde, zur Gänze abgeschafft wird. Wenn wir nicht tätig würden, wäre die Konsequenz, dass die Getränkesteuer für Alkoholika abgeschafft ist, aber für alkoholfreie Getränke bestehen bleibt. Das wäre ja absurd. Daher ist die Entscheidung richtig, die Getränkesteuer gänzlich abzuschaffen, auch auf alkoholfreie Getränke. Das ist ein wichtiges Signal für die Jugend sowie auch gesundheitspolitisch ein


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