Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 11

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Noch eine allgemeine Bemerkung vorweg: Es geht nicht darum, welche Lebensform nun tatsächlich die bessere ist: berufstätig oder Hausfrau, verheiratet, ledig, geschieden, sondern es geht ausschließlich darum, was die Frauen wollen. (Abg. Haigermoser: Und das wissen Sie allein?) Und was sie wollen, zeigt jede Umfrage ganz eindeutig: Es geht ausschließlich und bedingungslos um die Eigenständigkeit der Frauen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Nicht alle wollen, was Sie wollen!) Es geht ausschließlich und bedingungslos um die Eigenständigkeit der Frauen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn aber alles darangesetzt wird, rechtlich, finanziell, eben nur eine Lebensform zu bevorzugen, nämlich jene des Zuhause-Seins, dann heißt das Abhängigkeit, Abhängigkeit vom Mann, aber auch Abhängigkeit vom Staat. Dann sind diese Maßnahmen ganz eindeutig als ungerecht und einer Demokratie nicht würdig zu bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was heißt denn für Sie frauenpolitische Anliegen, frauenpolitische Aspekte und frauenpolitische Interessen? Was steckt für Sie dahinter? – Keine dieser Fragen, meine Damen und Herren von der Regierung, ist in den Anfragen im Rahmen des Budgetausschusses auch nur ansatzweise beantwortet worden. Die Fragen, die wir gestellt haben, sind unbeantwortet zurückgekommen.

Sie haben nichts dazu gesagt, wie die Dotierung ausschauen wird im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, im Rahmen von Wiedereinstiegsprogrammen. Nicht eine einzige Zahl ist dort genannt. Nichts ist zu finden hinsichtlich des Bildungsbereiches, außer Verbalbekenntnissen, nichts bei den Frauenprojekten, außer einer Zahl, die eindeutig zu niedrig ist, um die Frauenprojekte für das Jahr 2000 wirklich ordentlich abzusichern. Außer warmen Worten haben Sie den Frauen nichts zu spenden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Gleichbehandlungsgesetz. – Frau Bundesministerin Sickl, in den Beantwortungen lese ich, Sie fühlen sich nicht zuständig. Sie werden Ihre Ressortkollegen ermahnen oder unterstützen. Frau Bundesministerin, ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Vorreiterin in dieser Debatte um die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes sind. Und Sie haben die Beweislastumkehr bei der sexuellen Belästigung versprochen und angekündigt. Wir warten darauf, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Aumayr: Warum haben Sie es nicht beschlossen, Kollegin Prammer?)

Einen einzigen Beweis haben Sie ja bereits erbracht, wie ernst Ihnen die Gleichbehandlungsgesetze wirklich sind, nämlich indem Sie bei der Ausgliederung der P.S.K. und auch im Telekom-Bereich das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt haben. Die Frauen bei der Post werden es Ihnen herzlich danken. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Manchmal führt das Ganze ja zu einer gewissen Irritierung; auch dazu noch schnell ein paar Zitate. Ihr Ex-Parteiobmann Haider hat 1991 gesagt: Man kann sich bei mir darauf verlassen, wenn ich einmal etwas gesagt habe, dann meine ich das so! – Frau Abgeordnete Haller, gilt dieser Satz für Sie auch? Ich weiß es nicht, denn ich musste in einem Stenographischen Protokoll des Vorjahres lesen – ich zitiere –:

"Denn es ist aus unserer Sicht nicht einzusehen, daß man jetzt in jedem Bundesland eine Gleichbehandlungsanwaltschaft aufbaut, ... neue Strukturen, neue Organisationen schafft, die ja auch wieder einer gewissen Ideologie und einer gewissen Reichshälfte zuzuordnen sind."

Was heißt dieser Satz im Lichte der heutigen Situation, wenn Sie Regionalanwaltschaften in Kärnten, in der Steiermark oder auch in anderen Bundesländern einrichten wollen? Was heißt das? (Abg. Dr. Martin Graf: Wir wollen keine Behörden! Das ist es! Wir haben 2 800 Gleichbehandlungsanwälte! Sie wollen nur Behörden haben, Behörden, wo Sie Einfluss nehmen können!) Heißt das, dass Gleichbehandlung offensichtlich jetzt anders interpretiert wird im Sinne des Nicht-mehr-Beachtens zum Beispiel der Gleichstellung von Frauen, wie wir es auch bei der Post gesehen haben? (Abg. Haigermoser: Ist Ihnen bewusst, dass Sie in Ihrer Regierungstätigkeit gescheitert sind?)

Die gemeinsame Obsorge ist schon erwähnt worden. Es ist auch heute schon möglich – und ich möchte das an dieser Stelle noch einmal sagen –, dass bei gutem Willen der Geschiedenen die Obsorge im Einvernehmen wahrgenommen wird, und zwar mit Vollmachten. Dazu braucht man


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