Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 45

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einhalb Stunden sehr genau zugehört. Es waren interessante Debattenbeiträge, Herr Dr. Leiner. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )

Ich möchte jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maga. Barbara Prammer, Beate Schasching, Maga. Gisela Wurm und GenossInnen gemäß § 55 GOG, eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen), betreffend Kinderbetreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu setzen, welche die weitere Demokratisierung der österreichischen Gesellschaft im geschlechtsdemokratischen Sinne garantiert. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich der Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das heißt, die Bundesregierung möge durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, dass der weitere Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder jeden Alters in allen Bundesländern weiter voranschreitet. Frauen müssen die Chance erhalten, nicht nur berufstätig zu sein, sondern einen Teil der Betreuungspflichten abgeben zu können. Dazu gehört, Kinderbetreuungseinrichtungen bereitzustellen, die nicht nur über die Mittagszeit, sondern auch jenseits der Zeitgrenze von 16 Uhr beziehungsweise in den Abendstunden und den Ferien den betreuenden Elternteilen zur Verfügung stehen.

Erst durch diese Gewährleistung wird Frauen die Möglichkeit einer Annäherung an die Zeit- und Ortautonomie, über die Männer verfügen, egal ob sie nun Väter sind oder nicht, ermöglicht.

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Damit bin ich schon beim Hauptthema meines Debattenbeitrages: Sie, verehrte Frau Bundesministerin, haben die Kinderbetreuungs-Milliarde abgeschafft! (Beifall bei der SPÖ.)

Jeder, jede, der beziehungsweise die das Wort "Wahlfreiheit" in den Mund nimmt und sagt, dass Kind und Beruf vereinbar sein müssen, muss dafür sorgen, dass entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen zur richtigen Zeit in der richtigen Qualität zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich weiß, dass die Zuständigkeit gemäß Artikel 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes bei den Ländern liegt. Sie wissen: Wir haben in Österreich sechs ÖVP-Landeshauptleute, einen FPÖ-Landeshauptmann und zwei SPÖ-Landeshauptleute. Ich sage Ihnen: Hier liegt vieles im Argen! Hier stimmt die Kinderbetreuung vor allen Dingen in den ÖVP-dominierten Ländern nicht! In Wien passt es, das ist unser Vorbild! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Sie kennen vielleicht das neue Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis, das es ermöglicht, dass Verkäuferinnen bis 22 Uhr arbeiten können oder müssen. (Abg. Dr. Leiner: Dürfen!) In Innsbruck geschieht das schon so, zum Beispiel im "Metro". Was heißt denn das? – Bei uns in Tirol gibt es keinen einzigen Kindergarten, der bis 22 Uhr geöffnet hat. Nicht jede Frau verfügt über eine Großmutter oder über einen Opa, der das Kind versorgt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosemarie Bauer: Aber vielleicht über eine Tagesmutter! – Abg. Dr. Leiner: Eine Tagesmutter!)

So ist das, Frau Bauer: Sie haben damals Blumen bekommen für das, was wir beim Frauen-Volksbegehren nicht durchgesetzt haben. Das war beschämend! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )


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