Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 139

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können. Doch er hat diese Gesetzesmaterie dem Hohen Haus nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage Ihnen: Der Stillstand in der Medienpolitik hat Gott sei Dank endlich ein Ende. Die Gesetzesmaterie, die uns heute hier vorliegt, stellt Anpassungen an die Fernsehsignalrichtlinie der EU dar. Diese Anpassungen sind längst überfällig, und durch die heutige Beschlussfassung wird sonst allenfalls drohenden Klagen der EU-Kommission entgegengewirkt beziehungsweise wird diesen der Boden entzogen.

Der Inhalt der heutigen Anträge ist weitgehend unumstritten. Es geht dabei um Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit, über den Schutz von Minderjährigen und Ähnliches. All das stellt in Wirklichkeit eine reine Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie dar und war in keiner Weise strittig.

Was im Ausschuss wirklich umstritten war, ist die von Herrn Cap angesprochene Frage der Liste. Da muss ich ihm jedoch Folgendes entgegenhalten: Diese Liste wird ja im Rahmen der heutigen Anträgen gar nicht beschlossen. Was heute beschlossen wird, ist lediglich die Verpflichtung, die Listen der jeweiligen Mitgliedsländer zu übernehmen und in innerstaatliches Recht zu übertragen. Daher meine ich, dass Sie dem vorliegenden Antrag eigentlich Ihre Zustimmung erteilen könnten, denn das entspricht ja genau dem, was Sie wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Frage der Liste – diese enthält Ereignisse von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung – wird, wie Sie sicherlich wissen werden, in einem eigenen Bundesgesetz, wonach die Liste als Verordnung erlassen werden soll, geregelt. Dieses Gesetz ist in Begutachtung gegangen. Auch diesbezüglich kann man der Bundesregierung keine Säumigkeit vorwerfen. Vorarbeiten dazu gab es schon, doch auch diese Sache hat der ehemalige Staatssekretär im Bundeskanzleramt Wittmann nicht weitergetrieben. Das Ganze liegt schon seit einem Jahr dort, und jetzt wird es Gott sei Dank endlich entsprechend umgesetzt. Die Begutachtung wurde bereits abgeschlossen, und ich nehme an, dass uns Herr Staatssekretär Morak in einer der nächsten Plenarsitzungen den entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen wird.

Herr Abgeordneter Cap, Sie haben auch noch einige Bemerkungen zum ORF-Kuratorium und zur "Einschüchterung" von Journalisten gemacht. – Ich erinnere mich an ein Kuratorium des ORF, in dem in erster Linie Sekretäre der SPÖ vertreten waren. Die sind nicht mehr vertreten, sondern jetzt sind Experten dort. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Jetzt müssen Sie aber selber lachen!)

Die von Ihnen ebenfalls angesprochene Medienanstalt steht heute nicht zur Diskussion, aber auch dahin gehend gibt es, wie Sie wissen – Sie sind ja meistens sehr gut informiert –, entsprechende Vorarbeiten. Es wird auch da vom Staatssekretär und vom Bundeskanzleramt eine sehr ordentliche Vorbereitung einer entsprechenden Novelle oder eines entsprechenden Gesetzes gemacht. Sie waren wahrscheinlich, weil Sie sich ja für die Sache sehr interessieren, vergangenen Montag beim Symposium, das mit internationaler Beteiligung stattgefunden hat, bei dem die Medienanstalt diskutiert wurde.

Und weil Sie, Herr Abgeordneter Cap, den ORF und seine Objektivität in Gefahr sehen, muss ich Ihnen entgegenhalten: Auch in Deutschland gibt es Medienanstalten, und dort wirft eigentlich niemand diesen Medienanstalten mangelnde Objektivität vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine, dass das heute erst der Beginn einer Entwicklung in der Medienpolitik ist. Ich und meine Fraktion werden diesen Gesetzentwürfen gerne die Zustimmung geben – das umso mehr, als es sich dabei, wie ich eingangs erwähnte, im Wesentlichen um die Umsetzung von EU-Richtlinien handelt. Ich lade auch Sie von den Oppositionsparteien ein, Ihre Zustimmung dazu zu geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Krüger. )

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