Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 117

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Die Arbeitslosenquote von 3,6 Prozent, die Sie jetzt hier anführen, wenn mich nicht alles täuscht (Bundesminister Dr. Bartenstein: 3,3!) – 3,3 Prozent –, betrifft nicht die Registerarbeitslosenquote, bei dieser liegen wir deutlich darüber. Das ist auch der Grund dafür, dass der Herr Wirtschaftsminister die Registerarbeitsquoten viel weniger gerne zitiert. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Nein, wirklich nicht!)

Es wird in der Regel darauf verwiesen, wie hoch die EU-Quote ist, die, wie Sie wissen, ganz anders zusammengesetzt ist, wesentlich leichter der Manipulation ausgesetzt beziehungsweise wesentlich unpräziser ist in den Aussagen über die tatsächlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, weil sie von Schätzungen, von Prognosen beziehungsweise von Mikrozensuserhebungen ausgeht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Haupt. )

Es sei hier nur einmal klargestellt: Vollbeschäftigung, das Erreichen oder das Annähern an die Vollbeschäftigung, Herr Kollege Haupt, ist weder auf die Regierung zurückzuführen, noch ist hinlänglich diskutiert worden, was Vollbeschäftigung überhaupt heißt. Sie haben ja selbst die Zahl von absoluten Arbeitslosen genannt.

Lassen Sie mich jetzt aber noch auf das Gesetzeswerk eingehen. So wie die Sozialdemokraten, so wie Sie haben wir in der Vergangenheit verstanden und verstehen wir unter "Aktion Fairness" eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, dass endlich diese leidliche Debatte aufhört, wer ein Arbeiter, wer ein Angestellter ist und warum, obwohl Arbeiter in vielen Bereichen dieselben Tätigkeiten ausüben wie in anderen Bereichen oder Betrieben die Angestellten. Haben Sie das mit dieser Reform erreicht? – Nein, Sie haben es nicht erreicht! (Beifall bei den Grünen.)

Das müssen Sie wohl ganz klar und offen sagen, denn es gibt keine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Das, was Sie unter dem Paket "Aktion Fairness", die die Gewerkschaft ausgerufen hat, zu verkaufen versuchen, ist eine Mogelpackung. Bestenfalls ist es eine Aktion ungleicher Tausch zu Lasten der Arbeitnehmer. Sie, Herr Abgeordneter Haupt, werden wohl mit mir darin übereinstimmen, dass die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerinnen die Last dieser kleinen Reformen, die Sie durchaus zustande gebracht haben, zahlen müssen. Die müssen dafür bezahlen! Hat das irgendetwas mit Fairness zu tun, Herr Abgeordneter? Ist das wirklich das, was wir uns unter "Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten" vorgestellt haben – dass man sie auch noch ungleich mehr, als sie dafür bekommen, bezahlen lässt? Hat das wirklich etwas mit Fairness zu tun? Verdient dieses Paket daher den Namen? – Nein, meine Damen und Herren, es verdient nicht diesen Namen.

Machen Sie dieses Paket kleiner. Schauen Sie nach, was tatsächlich in diesem Paket enthalten ist, und Sie kommen drauf: Das ist bei einigen Punkten der Entgeltfortzahlung eine Annäherung, aber nicht bei vielen Punkten, nicht einmal im Bereich der Entgeltfortzahlung. Es gibt ganz wesentliche Differenzen zwischen Arbeitern und Angestellten, und das wissen Sie auch, Herr Bundesminister.

Der zweite Bereich, meine Damen und Herren, betrifft das Kündigungs- und Entlassungsrecht. Da möchte ich Ihnen, Herr Bundesminister, schon den Vorhalt machen: Als ich angesprochen habe, einmal mehr in der Debatte im Sozialausschuss, dass beim Entlassungsrecht nach wie vor Bestimmungen aus dem Jahr 1859 aus dem Annex zur Gewerbeordnung Gültigkeit haben im Entlassungsrecht für die Arbeiter im Gewerbe, haben Sie gesagt: Na und? Da ist doch nichts Schlimmes drinnen!

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Haben Sie die Bestimmungen einmal durchgelesen? – Das ist Gutsherrensprache. Ich weiß, Sie sind Schlossbesitzer, aber Sie sind auch ein moderner Industrieller – habe ich mir immer gedacht, Herr Bundesminister. Und Sie werden mit dieser Gesetzessprache Ihre Beziehungen im Betrieb – Sie sind ja nicht Gewerbe, sondern Industrie – wahrscheinlich nicht zu regulieren vermögen.

So stellt etwa das Hantieren mit offener Flamme einen Entlassungstatbestand dar. Weiters ist zu diesem Thema in der Judikatur zu finden: Wenn jemand in Folge einer Krankheit mit einem entstellten Gesicht behaftet ist, dann stellt das einen Entlassungsgrund dar. Lesen Sie die


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