Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 127

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die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten natürlich auch im Baubereich wesentlich ist. Auf der anderen Seite zieht aber auf Grund der spezifischen Verhältnisse dort die Urlaubsaliquotierung nicht, sodass ein alternatives Modell auszuarbeiten war.

Das ist ein bisschen das Problem. Stillstand kann keine Alternative zur Reformbereitschaft und zur Reformstrategie der Regierung sein. Stillstand, nämlich eine Null-Lösung, können wir nicht akzeptieren. Es wurden uns keine alternativen Lösungen vorgelegt. Daher haben wir diesen Weg gewählt, der, wie ich meine, durchaus maßvoll ist. Auf der einen Seite soll die Anwartschaft für den Urlaub im Bauarbeiterbereich statt nach 46 erst nach 47 Wochen gegeben sein, auf der anderen Seite – und das ist eine alte Forderung der Gewerkschaft Bau-Holz – soll ein aliquoter Urlaubsanspruch schon nach einem halben Jahr in Kraft treten. Darüber habe ich im Ausschuss gesprochen, dazu stehe ich auch. Ich halte das für durchaus angemessen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter Öllinger! Es gibt einen einzigen Grund, weswegen ich meine, dass wir uns als Mitglied der Europäischen Union – und das sind wir seit fünf Jahren – zur EU-Arbeitslosenquote bekennen sollten, nämlich damit ein Vergleich möglich ist. Wenn wir die 3,3 Prozent in Österreich in Relation zu den EU-Quoten von durchschnittlich 8,7 Prozent setzen, dann ist das vergleichbar. Sie sehen, wie gut wir hier liegen. Wir liegen hinter Luxemburg und Holland an dritter Stelle. Die Quoten der anderen zwölf EU-Länder sind schlechter als unsere. Wenn wir die von Ihnen als Registerarbeitslosenquote zitierte Quote in Vergleich setzen, fällt der Vergleich für uns relativ schlechter aus – das wollen wir nicht, das können auch Sie nicht wollen. Sie finden diese Quote immer noch angegeben, aber für mich steht jedenfalls die Arbeitslosenquote nach Eurostat Luxemburg im Vordergrund, und das sind 3,3 Prozent. Unsere Arbeitslosenquote ist weiter rückläufig, das ist erfreulich, und wir wollen diese Arbeitsmarktentwicklung weiter begleiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu der von Ihnen schon verschiedentlich geäußerten Kritik, dass hier die Gewerbeordnung 1859 herangezogen wird. Sie wissen ganz genau, Herr Abgeordneter Öllinger, ich kenne Sie als Sozialexperten, dass das zum Teil totes Recht ist, in der Judikatur overruled worden ist und niemand in Österreich wegen eines entstellten Gesichtes entlassen wurde oder wird. Abgesehen davon darf ich Ihnen mitteilen: Das Angestelltengesetz datiert aus dem Jahre 1921 und das gute ABGB aus den Jahren 1811 und 1812. Das sind gute Gesetze, daher bleiben wir bei diesen Gesetzen, die zum Teil über 100 Jahre alt sind. (Abg. Öllinger: Mir geht es um Menschen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf zwei Punkte möchte ich noch in aller Kürze eingehen, nämlich auf die begleitenden Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer. Das scheint mir bisher ein wenig zu kurz gekommen zu sein. Es ist wichtig, dass wir in Begleitung der Maßnahmen zur Pensionsreform einerseits für ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen haben, im Sinne einer Übergangsregelung im Fall des Falles Arbeitslosengeld nicht nur 12 Monate lang, sondern 18 Monate in Anspruch zu nehmen. Andererseits werden im Sinne einer Übergangsbestimmung auch für ältere Arbeitnehmer in Kleinbetrieben dieselben Kündigungsschutzbestimmungen, wie sie in größeren Betrieben gelten, zur Anwendung kommen. Sie beschließen heute diese beiden wichtigen Bestimmungen, Begleitmaßnahmen im Begleitpaket für ältere Arbeitnehmer.

Zuletzt zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Haidlmayr und zum Entgeltfortzahlungsfonds. Also wenn es etwas gibt, das ersatzlos gestrichen werden sollte, dann ist das sicher dieser Fonds. Ich bedanke mich im Vorhinein beim Hohen Haus für die Zustimmung zu diesem Vorschlag. Es ist das etwas, was rund 70 Millionen Schilling an jährlichem Aufwand verursacht. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund dafür, dieses "Risiko" – unter Anführungszeichen – der Entgeltfortzahlung für Arbeiter nicht dem Betrieb anzulasten, für Angestellte hat er es sowieso. Das ist auch für kleine Unternehmen durchaus vertretbar. Wir beseitigen hier ein Missverhältnis, das es zwischen Ost- und Westösterreich und zwischen großen und kleinen Unternehmungen gibt. Die Absicht des Hohen Hauses, den Kleinen zu Lasten der Großen zu helfen, ist nämlich von der Realität ins Gegenteil verkehrt worden. Tatsache ist nämlich, dass die Großen aus diesem Fonds in der Vergangenheit relativ mehr zurückbekommen haben als die Kleinen. Im Sinne einer Deregulierung, im Sinne einer Vereinfachung, einer Entbürokratisierung ist das Aus


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