tige! – schaffen wir auch die dringend notwendige gesetzliche Anpassung an das Bundesbezügegesetz, die nämlich noch nicht durchgeführt worden ist, die Sie beim Beschluss des Bundesbezügegesetzes durchzuführen vergessen haben, wo es keine Rechtssicherheit gegeben hat. Daher ist das ein wichtiger Schritt, auch was die Kammern selbst betrifft. (Abg. Dietachmayr: Das haben wir längst gemacht!)
Ich führe es Ihnen in sechs Punkten vor, Frau Kollegin Reitsamer, weil Sie gesagt haben, es ändere sich nichts beziehungsweise wir ändern da nichts. Sechs Punkte sind da wesentlich.
Erster Punkt: Es wird in Zukunft bei den Funktionsgebühren nicht mehr davon abhängen, was der AK-Vorstand an Funktionsgebühren verhängt, sondern in Hinkunft werden Funktionsgebühren, sofern es welche zu beschließen gibt, in einer eigenen Funktionsgebührenverordnung von der Vollversammlung der Arbeiterkammer festgelegt. Bisher hat das, wie gesagt, der AK-Vorstand gemacht. Darüber hinaus bedarf es einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in diesem Fall durch das Bundesministerium. Das ist eine gute Regelung, die nicht nur eine umfassende Information über die Höhe der einzelnen Funktionsgebühren, sondern auch mehr Transparenz und mehr Kontrolle bewirkt.
Zweiter Punkt: Wir haben sichergestellt, dass Arbeiterkammerpräsidenten – um diese ist es ja in der Diskussion hauptsächlich gegangen – in Zukunft keine AK-Pension mehr erhalten können. Da wird immer der Einwand gebracht, das habe man schon mit dem Bundesbezügegesetz geregelt. Das ist zwar richtig, aber es stand noch immer im veralteten Arbeiterkammergesetz, das jetzt reformiert wird. Das mussten wir reparieren. Das Gleiche gilt auch für den dritten Punkt, für die Abfertigungen. Diese wird es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben.
Vierter Punkt: Entscheidend ist auch, dass in Zukunft an Funktionäre der Arbeiterkammer keine pauschalierten Aufwandsentschädigungen mehr gezahlt werden dürfen. Es wird keinen pauschalierten Aufwandsersatz mehr geben. Das war ein Zentrum, ein Hort des Missbrauchs, und das haben wir mit dieser Gesetzesnovelle bereinigt und abgeschafft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Der fünfte Punkt – das ist ein sehr wichtiger Punkt, ein Punkt, der eine besondere Skurrilität in der bisherigen Gesetzeslage bewirkt hat – betrifft die Frage der Dienstverträge für Arbeiterkammerpräsidenten. Man muss sich das einmal vorstellen: Bisher war es so, dass sich Arbeiterkammerpräsidenten mit dem Vorstand selbst einen Dienstvertrag ausverhandelt haben, der im Wesentlichen dann irgendwo verborgen geblieben ist. Das heißt, ein AK-Präsident hat in Wirklichkeit mit sich selbst Dienstverträge ausverhandelt, die dann immer Thema von breiten Erörterungen auch in den Medien waren, weil sie nämlich genau jene Privilegien enthalten haben, die wir jahrelang kritisiert haben. Das geht in Zukunft nicht mehr.
In Zukunft werden Verträge einer strengen Kontrolle zu unterziehen sein, und sie können nicht mehr mit dem AK-Vorstand ausgemacht werden, weil es das nicht mehr geben wird. Es wird keine Dienstverträge mehr geben, durch welche all diese Dinge, die wir immer kritisiert haben, wie zusätzliche Bonifikationen, Dienstwagen, Dienstwohnung und so weiter, möglich gemacht werden können. Das wird es nicht mehr geben, weil wir jetzt eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Es gibt keine Dienstwohnungen! – Abg. Dr. Mertel: Sagen Sie uns, wer eine Dienstwohnung hat! Lauter Seifenblasen!)
In Zukunft ist daher ausgeschlossen, dass AK-Präsidenten neben den Funktionsgebühren, die hinkünftig einer strengen Kontrolle unterzogen sein werden, weitere Begünstigungen erhalten. Sie erhalten, sofern angemessen, Funktionsgebühren, und auch das nicht vierzehn Mal, sondern nur zwölf Mal, und wiederum hat die Aufsichtsbehörde, das heißt das Bundesministerium, auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu achten.
Sechster Punkt: Nicht nur die Rechte der Aufsichtsbehörde werden ausgeweitet, sondern auch die Aufsichtsbefugnisse des Rechnungshofes.