Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 165

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Dem Kollegen Tancsits möchte ich sagen, dass es die Pflicht der Arbeiterkammer ist, ihre Mitglieder zu informieren. Und wenn eine Gesetzesänderung ins Haus steht, bei der es Betroffene gibt, dann ist es die Pflicht der Arbeiterkammer, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass sie, wenn sie einen Antrag für eine bestimmte Art der Pension stellen wollen, das nur mehr bis zu einem bestimmten Datum tun können. Ich sehe das als Service für die Mitglieder und nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben, als eine unrechte Tat, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher noch einmal einige Worte zur AK-Umlage. Ich kann Ihnen dazu als Beispiel ganz genaue Zahlen aus Oberösterreich bringen. Die AK-Umlage beträgt, wie hinlänglich bekannt ist, 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung. In Oberösterreich zahlt jedes AK-Mitglied durchschnittlich 66 S pro Monat; das sind im Durchschnitt 2,19 S netto pro Tag. (Abg. Gaugg: Wie viel ist das in der Sekunde?)

Die Arbeiterkammer finanziert sich ausschließlich über die Umlage, sie erhält keinerlei sonstige Zuwendungen. Und was ganz wichtig ist: Für jeden Schilling, den die AK-Mitglieder in ihre Kammer einzahlen, fließen 3 S wieder zurück! Allein die Gelder, die die Arbeiterkammer in der Rechtsvertretung gegenüber den Unternehmern für ihre Mitglieder durchsetzt, machen die Kosten mehr als wett.

Ich kann Ihnen dazu schon noch einige Zahlen nennen, Herr Abgeordneter Westenthaler, weil Sie gefragt haben, wie denn das mit den Einnahmen der AK so vor sich gehe. Ich kann Ihnen die genauen Zahlen vom Rechnungsabschluss der Arbeiterkammer in Oberösterreich sagen. (Abg. Ing. Westenthaler: Niederösterreich! Mich interessiert Niederösterreich, nach Oberösterreich habe ich nicht gefragt!) Da gehen zum Beispiel 5 Prozent an die Bundesarbeitskammer, 34 Prozent in den Rechts- und Sozialbereich, 11 Prozent in den Bereich Wirtschaft, Umwelt und Konsumentenschutz, 17 Prozent in den Kultur- und Bildungsbereich, für Informationen und Öffentlichkeitsarbeit werden 10 Prozent aufgewendet, 7 Prozent für Wohnbaudarlehen, Beihilfen und sonstige Vergütungen, und in die Selbstverwaltung gehen ganze 2 Prozent. Also 2 Prozent macht der Anteil der Kosten der Selbstverwaltung aus! (Abg. Ing. Westenthaler: 40 Prozent für Personal!) Für Investitionen, das ist für Gebäudeerhaltungen und Ähnliches, werden 12 Prozent ausgegeben, meine Damen und Herren.

Mehr als 320 000 Beratungen für die Mitglieder wurden allein im Bundesland Oberösterreich in einem Jahr durchgeführt, weiters rund 12 000 Vertretungen, bei denen wiederum 660 Millionen Schilling durch Arbeitsrechtsvertretungen und Insolvenzrechtsschutz direkt an die Mitglieder zurückgeflossen sind. – Wenn das keine Leistungsbilanz ist!

Durch Rechtsberatung und Rechtsvertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ist ein Wert von 1,1 Milliarden Schilling für die Mitglieder erstritten worden. Ich glaube schon, dass es manchem in diesem Haus nicht sehr Recht ist, wenn die Arbeiterkammer diesbezüglich eine so erfolgreiche Bilanz vorweisen kann. Darum verstehe ich auch, dass es manchem sehr gelegen käme, wenn man diese Institution schwächen würde.

Meine Damen und Herren! Eines muss schon klar sein: Die Arbeiterkammer ist ein Fundament der österreichischen Demokratie und ein wesentlicher Bestandteil des Verfassungs- und Rechtssystems.

Und eines sage ich Ihnen auch noch zum Abschluss: Für uns Sozialdemokraten gilt ein Leitsatz ganz besonders: Solidarität ist die Verantwortung einem Schwächeren gegenüber. Und für die Schwächeren werden wir uns auch in Zukunft einsetzen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte. (Abg. Dr. Mertel  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Gaugg –: Ich habe gedacht, Sie reden schon zum vorherigen Tagesordnungspunkt! Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz haben Sie nichts gesagt!)


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