Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 188

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Ich bitte jene Damen und Herren, die bereit sind, diese Genehmigung zu erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist einstimmig so beschlossen.

Als Nächstes stimmen wir ab über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 der Bundesverfassung zu beschließen, dass die Kundmachung dieses Staatsvertrages sowie der Resolution Nummer 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzung ins Deutsche durch eine Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Damit ist der 9. Punkt erledigt.

10. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (97 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz – PrAG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (148 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Die erste Wortmeldung liegt vor von Herrn Abgeordnetem Kurt Eder. Die Redezeit ist auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

18.38

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lassen Sie mich in Kürze einige Anmerkungen zum Preisauszeichnungsgesetz und dieser Novelle, die wir hier heute diskutieren, machen. Es wird nämlich für den Konsumenten immer schwieriger, Preisvergleiche zu ziehen, weil die Verpackungseinheiten immer komplizierter werden, die in den Verpackungen enthaltenen Waren verdichtet sind, anders dargestellt sind, als das oft der Konsument meint. Daher gibt es eine europäische Richtlinie, die nun mit dieser Preisauszeichnungsgesetz-Novelle umgesetzt werden soll. Allerdings gibt es bei dieser Umsetzung einige Punkte, mit denen ich keine Freude habe und weshalb auch meine Fraktion wahrscheinlich nicht mitstimmen kann.

Es gibt nämlich generell keine Vereinheitlichung des Preisauszeichnungsgesetzes. Das heißt, die Konsumenten werden auch nach dieser Novelle in Zukunft Probleme in diesem Bereich haben. Es wurde mit dieser Regierungsvorlage leider verabsäumt, die in Österreich recht zersplittert vorhandenen Preisauszeichnungsbestimmungen, wie etwa bei Banken, bei Fahrschulen, bei Wechselstuben – darauf wird dann Kollege Maier noch etwas näher eingehen –, auch bei der Telekommunikation und so weiter, um einige Beispiele zu nennen, in einer Materie zusammenzufassen. Diesem jahrelangen Wunsch der Konsumentenschutzeinrichtungen wird damit nicht entsprochen, und es bleibt leider bei dieser Zersplitterung.

Ein weiterer Punkt, warum wir dieser Novelle nicht zustimmen werden, ist, dass es in diesem Entwurf zu viele Ausnahmen gibt. Die EU-Richtlinie schreibt eine umfassende Angabe des Grundpreises vor. Das heißt, neben dem Verkaufspreis einer Packung mit einem bestimmten Füllinhalt, etwa 350 g, ist auch der Grundpreis, das ist der Preis bezogen auf ein Kilogramm der Ware oder auf eine Mengeneinheit der Ware, anzugeben. Dieser Vorgabe kommt die Regierungsvorlage unserer Meinung nach nur sehr mangelhaft nach.

Packungen mit weniger als 20 Gramm oder 20 Milliliter sind überhaupt ausgenommen. Und der immer größer werdende Bereich der Fertiggerichte, diätetischen Lebensmittel sowie Konzentrate ist ebenfalls ausgenommen. Wir halten das für keine gute Lösung.

Auch wäre es schön gewesen, wenn wir heute bereits wüssten, wie die Verordnungen, die diesem Gesetz zufolge dann erstellt werden, aussehen werden, denn der Herr Bundesminister


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