Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 190

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mützel liefern. (Abg. Dr. Mertel: Es ist das Niveau!) Wenn wir uns da einig sind, dann bin ich gerne bereit, auch auf dieser Ebene zu diskutieren.

Meine Damen und Herren! Es wird ja relativ schnell dazu kommen, dass bereits die Industrie die entsprechenden Unterlagen mitliefert, und es wird dann in dieser Übergangsfrist – darum haben wir diese auch in das Gesetz hineingenommen – sehr schnell zu sehr verbraucherfreundlichen Informationen kommen. Daher ist, so glaube ich, eine Zustimmung zu dieser Übergangsfrist mehr als notwendig, weil man nicht sagen kann, abrupt ab heute soll das alles passieren.

Meine Damen und Herren! Vielleicht noch eine Kurzanmerkung zum Euro-Währungsangabengesetz, das in Österreich einzigartig ist. Sämtliche Euroländer in Europa haben eine freiwillige Vereinbarung getroffen, und daher sollten wir uns auch daranmachen, zu überdenken, ob wir dieses Gesetz noch brauchen oder ob wir nicht eher mit einer Novellierung, die weniger bürokratisch ist, arbeiten sollten, sodass es zu einer Symbiose, zu einem Zusammenschluss dieses Preisauszeichnungsgesetzes und der Europreisauszeichnung kommt. Dann könnten wir uns diesen dicken Wust des Euro-Währungsangabengesetzes, das sowieso erst in gut einem Jahr zum Tragen kommt, ersparen, und das wäre ein guter Dienst an der Entbürokratisierung.

Wir stimmen dem heutigen Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Maier. Ich habe da 7 Minuten stehen? Ist das ein Schreibfehler, oder stimmt das? (Abg. Mag. Maier: Stimmt!)  – Bitte.

18.47

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Haigermoser, es hinkt nicht unsere Argumentation, es hinkt die Regierungsvorlage. Wir werden versuchen, die entsprechenden Krücken zur Verfügung zu stellen, damit auch klar wird, wen dieses Gesetz schützen soll. Es ist nämlich nicht die Wirtschaft.

Ich darf dich daran erinnern, dass es in der Richtlinie heißt: Es geht um den Schutz der Verbraucher bei der Angabe von Preisen. Wir sollten hier nicht wettbewerbsrechtliche Problemstellungen diskutieren, sondern uns fragen, wie am besten eine entsprechende Information der Verbraucher gewährleistet werden kann.

Unserer Meinung nach kommt diese Regierungsvorlage bestimmten Unternehmen und Branchen in einem sachlich nicht gerechtfertigten Umfang zu Lasten der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zugute. Ich werde das ganz gezielt nachweisen.

In der Argumentation zur Preisauszeichnung sollten wir grundsätzlich unterscheiden zwischen der allgemeinen Preisauszeichnung und der Grundpreisauszeichnung. Kollege Haigermoser! Es geht nicht allein um die Grundpreisauszeichnung, sondern auch um die allgemeine Preisauszeichnung und um die im Gesetz stehenden Ausnahmebestimmungen.

Grundsätzlich glaube ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man in Zeiten der Globalisierung davon ausgehen muss, Kennzeichnungsvorschriften umfassend auszugestalten sowie auch Verstöße gegen diese Kennzeichnungsbestimmungen mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Das betrifft beispielsweise einerseits die gesetzliche Produktkennzeichnung und andererseits auch eine umfassende einheitliche Preisauszeichnung. Erst dann können nämlich informierte Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kaufentscheidung sachgerecht und kompetent – das ist der Anspruch von Bundesminister Böhmdorfer – den jeweiligen Bedürfnissen angepasst treffen.

Es wird zwar nun mit dieser Regierungsvorlage in einigen Bereichen eine positive Regelung getroffen, aber ich betone, es überwiegen die Nachteile für die Verbraucher. Kollege Eder ist auf unsere grundsätzliche Kritik eingegangen. Erlauben Sie mir, ins Detail zu gehen.


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