Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 214

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Beispiel an das Leibnitzer Becken oder an das Marchfeld. Aber wir können ja ein Exempel statuieren, wir können etwas ausprobieren. Kollege Wenitsch wird einen Doppelliter Marchfelder Wasser aus dem eigenen Brunnen mitnehmen, Jakob Auer und ich werden das trinken, und dann warten wir, was passiert. (Abg. Aumayr: Na gar nichts!)

Mir wurde gesagt, dass wir keine Viertelstunde sitzen bleiben werden, dann marschieren wir schon und laufen, so schnell wir können. Genau darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es (Abg. Prinz: Beide werden einen Liter Wasser im Bauch haben! So schaut es aus!), genau darum gehören Vorkehrungen getroffen.

Geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es unter anderem auch um das Wasserrecht. Aber ohne gesunden Wald kein sauberes Trinkwasser, daher gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit auch auf unseren Wald zu sprechen zu kommen. In der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses wurde der Wildschadensbericht 1998 behandelt, leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verbiss-Situation ist dramatisch, zwei Drittel der Wälder weisen schwere Verbissschäden auf. Noch dramatischer ist die Situation in unseren Schutzwäldern.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da Herr Kollege Pistotnig gemeint hat, dass nur Schafe und Kühe verbeißen, darf ich schon darauf hinweisen, dass auch Rehe und vor allen Dingen Hirsche wilde Verwüstungen anrichten. Ich glaube, dass wir, wollen wir den Verbissschäden beikommen, die herkömmliche Wildbewirtschaftung wirklich massiv ändern müssen.

Gestatten Sie mir, auch ein paar Sätze zum Weingesetz zu sagen. Es ist heute hier schon angesprochen worden, und auch ich sage Ihnen, meine sehr geschätzten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ganz offen: Da wird mit dem Feuer gespielt! – Das Weingesetz 1985 war nämlich ein großer Erfolg, nach dem "schwarzen Jahr" 1985 konnte dadurch das Vertrauen der Konsumenten Gott sei Dank wieder zurückgewonnen werden. Als Konsumenten waren wir stolz darauf, das schärfste Weingesetz zu haben.

Aber auch unsere Winzer sind gut damit gefahren, sie sind heute auf der ganzen Welt erfolgreich. Ich frage daher: Warum soll all das aufs Spiel gesetzt werden? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Schritt zurück! Und Sie werden dafür auch die Verantwortung zu tragen haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang die zwei folgenden Abänderungsanträge der sozialdemokratischen Fraktion einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Rainer Wimmer und Genossen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (150 der Beilagen) (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Im Artikel 9 "Änderung des Weingesetzes 1999" ist in Z 12 betreffend den § 17 Abs. 2 der Ausdruck "§ 11 Abs. 2 Z 4" durch den Ausdruck "§ 11 Abs. 2 Z 3 und 4" zu ersetzen.

2. Art. 9 "Änderung des Weingesetzes 1999" Z 28 lautet:

"§ 66 Abs. 2 Z 1 lautet:

,1. Erzeugnissen, ausgenommen Prädikatswein, rechtswidrig Traubenmost, konzentrierten Traubenmost, rektifiziertes Traubenmostkonzentrat oder Zucker zusetzt,‘"

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