Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 226

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mehr so überzeugt und mit vor Stolz geschwellter Brust vertreten! Diesbezüglich haben wir unsere Bedenken, und daher können wir dieser Regelung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Von Kollegen Wenitsch wurde endlich das Landwirteprivileg auch von einem Regierungsvertreter angesprochen, und Herr Kollege Schwarzenberger hat dann weiter dazu ausgeführt. Herr Bundesminister! Wir haben im Ausschuss bereits darüber diskutiert, und gestern haben Sie uns dankenswerterweise das genannte EU-Schriftstück zur Verfügung gestellt. – Die Direktion mag das durchaus so sehen, wie sie es beschrieben hat. Wir fordern Sie – auch die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion – jedoch auf: Nehmen wir dieses Schriftstück nicht einfach nur so zur Kenntnis, sondern versuchen wir gemeinsam zu erreichen, dass dieses österreichische Landwirteprivileg, das im Übrigen in der Diskussion um die Gentechnik in der Patentrichtlinie von der Europäischen Union anerkannt wurde, auch weiterhin in den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen beibehalten werden kann! Die jetzigen heute von Ihnen zu beschließenden gesetzlichen Regelungen und die Ausschussfeststellung kommen nämlich an das, was wir bisher hatten, nicht heran.

Geschätzte Damen und Herren! Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Dipl.-Ing. Pirklhuber, Wimmer, Dipl.-Ing. Kummerer, Mag. Gaßner, Katharina Pfeffer und GenossInnen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (150 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (107 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidennutzrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000)

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert sicherzustellen, dass das "Landwirteprivileg" – insbesondere betreffend des "Austausches von Saatgut im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe" – so wie bisher im Saatgutgesetz und in den entsprechenden Durchführungsverordnungen ausdrücklich und uneingeschränkt im Sinne der Erhaltung der kleinbäuerlichen Struktur in Österreich gesetzlich festgeschrieben bleibt.

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Abschließend darf ich noch auf einen Punkt hinweisen, der mit der Agrarpolitik und damit auch mit den heute zu verhandelnden und beschließenden Gesetzen in Zusammenhang steht: Es handelt sich dabei um eine Presseaussendung. Ich spreche Sie, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, als Präsidenten des Österreichischen Bauernbundes direkt an. (Zwischenruf des Abg. Prinz. ) Kollege Prinz! Das wird sich herausstellen! Hören Sie zuerst einmal zu! Vielleicht kommen Sie dann darauf, dass Sie mit Ihren Zwischenrufen zwar laut, aber nicht intelligent sind! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Schwarzenberger! Am 30. Mai hat der Österreichische Bauernbund in einer Aussendung gefordert, dass der Grüne Bericht in Zukunft eigentlich in einer anderen Qualität zu erstellen ist, nämlich verringert um einige Daten und Tabellen, die vor allem auf die Verteilungswirkung der öffentlichen Gelder abzielen. In dieser Aussendung ist zu lesen, dass man die Wissenschaftlichkeit des Grünen Berichtes in Frage stellt und Ähnliches mehr.

Herr Kollege Schwarzenberger! Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, ob Sie als Abgeordneter dieses Hauses das wirklich vertreten können. Ich nehme an, dass Sie auch über eine Aussendung des Bauernbundes Bescheid wissen, aus welcher nicht hervorgeht, von wem sie ist. Daher sind Sie für mich der Ansprechpartner, und als Abgeordneter dieses Hauses nehme ich doch


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