Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 230

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1. § 46 Abs. 2 lautet:

,(2) Biozid-Produkte, die vor dem 1. Juli 2001 bereits in Verkehr gebracht worden sind, müssen nach Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichungen der identifizierten oder notifizierten alten Wirkstoffe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich ihrer Kennzeichnung und Verpackung sowie betreffend das Sicherheitsdatenblatt im § 24 und § 25 entsprechen.‘"

(Abg. Kopf: Da sind wir nur um 15 Monate auseinander!) Nein! Wir sind weiter auseinander! Laut Ihren Aussagen kommen wir bis zum Jahr 2004! Bei Ihnen sind es jetzt 18 Monate und dann noch einmal ein Jahr dazu. Wir halten uns mit diesem Abänderungsantrag hingegen an das, was Sie als Regierungsvorlage ausgeschickt haben.

Ich setze mit dem Antrag fort:

"2. § 46 Abs. 3 entfällt. Die Abs. 4 bis 7 werden zu den Abs. 3 bis 6."

*****

Ich hoffe, Sie haben jetzt etwas gelernt, Herr Kollege. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag entspricht den Vorschriften und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Sima, wenn Sie Interesse daran hätten, dass Ihr Antrag auch von den Regierungsparteien ernst genommen wird, dann hätten Sie uns den Antrag zumindest übermitteln sollen. Vielleicht hätten wir ihn dann auch angeschaut. Aber offensichtlich haben Sie gar kein Interesse daran, dass über den Antrag ernsthaft debattiert wird, denn Sie haben uns ja den Antrag, wie gesagt, nicht übermittelt. (Abg. Dr. Kostelka: Kennen Sie die Regierungsvorlage?)

Es ist wunderschön, Herr Kollege Kostelka, wenn man einmal anhand dieses Gesetzes den Unterschied zwischen neu Regieren – wie es jetzt der Stil von FPÖ und ÖVP ist – und altem Regieren, wie es zum Beispiel SPÖ und Grüne machen würden, ein bisschen klar machen kann. (Abg. Dr. Kostelka: Jetzt wird es spannend!)

Das lässt sich anhand dieses Gesetzes wunderbar aufzeigen. Wir von der FPÖ und von der ÖVP haben dieses Gesetz auf Basis der Regierungsvorlage mit allen Betroffenen verhandelt und auch ausverhandelt. Das Gesetz stellt sicher, dass alle notwendigen Überprüfungen und Kennzeichnungen mit den adäquaten Übergangsfristen vorgesehen sind. Uns ist es bei diesem Ergebnis jedoch gelungen – aber das interessiert Sie nicht, Frau Kollegin Sima! –, die Kosten und die Bürokratie in diesem Zusammenhang in Grenzen zu halten. Und es ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig, dass man die Kosten und die Bürokratie für die Wirtschaft, die die Arbeitsplätze bereitstellen muss, in Grenzen hält, wenn es notwendig und vertretbar ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist für Sie kein Problem. Sie haben es einfach nicht in Ihrem Programm, Kosten und Bürokratie für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. (Abg. Heinzl: Auf Kosten der Gesundheit!) Frau Kollegin Sima! Damit werden aber nicht nur der Wirtschaft, sondern im Endeffekt auch dem Konsumenten zusätzliche Kosten sowie unnötiger Arbeitseinsatz und Geldeinsatz erspart.

Wir haben ohnehin bereits dieses Sicherheitsdatenblatt, das auszufüllen ist. Sie wollten aber noch ein zweites Datenblatt. Vor allem Kollegin Glawischnig hat größte Probleme damit gehabt, dass man jetzt nicht zwei Blätter ausfüllen muss, sondern dass eines reicht. Alles andere wäre unnötige Bürokratie.


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