Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 236

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langen Listen von Gefahrenpotentialen kundig, die eigentlich in jedem Haushalt nicht nur schlummern, sondern drohen.

Der Ansatzpunkt meiner Kritik ist der, dass es eigentlich nicht erst einer EU-Initiative hätte bedürfen müssen, damit wir so ein Gesetz beschließen, sondern dass im Prinzip eine aufrechte, zukunftsorientierte, an Nachhaltigkeit und an Vorausblick orientierte KonsumentInnenschutzpolitik schon längst einen nationalen Vorausgang hätte beschließen müssen.

Mir ist klar, dass bei der jetzigen Konstellation eine Umsetzung der EU-Richtlinie mit Fristverlängerungen und mit Abschwächungen versehen wird und dass man zwar das EU-Niveau letztlich erreicht, aber nicht ... (Abg. Mag. Schweitzer: Eine Fristverlängerung im Vergleich zu welchem anderen Land?) Zum Vorschlag, der im Ausschuss eingangs behandelt worden ist, bevor dann die Abänderungsanträge kamen. (Abg. Mag. Schweitzer: Zu welchem anderen Land? – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sie wissen ganz genau, dass in dem Zeitraum zwischen den Vorschlägen und den Abänderungsanträgen dann die entscheidenden Gespräche stattfanden, die Sie zu einem anderen Ergebnis kommen ließen, die Herrn Abgeordneten Kopf zu einem anderen Ergebnis kommen ließen und die dazu geführt haben, dass uns heute der Entwurf in der von Ihnen entschiedenen Form vorliegt.

Meine VorrednerInnen haben schon darauf hingewiesen, in welche Richtung dann die Entscheidung geht: Es ist die Richtung der Chemieindustrie, es ist die Richtung auch der Produkthersteller, die eben einfach ihre alten Produkte noch loswerden wollen. Ich habe gehört, die Regierung "neu" – und damit sozusagen auch der Konsumentenschutz "neu" – ist vor allem kostenorientiert und an Bürokratieabbau orientiert, und das geht eben dann auf Kosten der Sicherheit. Sie sagen es ja ohnedies ganz ehrlich: Sie sind für geringe Kosten, und Sie sind für wenig Bürokratie. Was Sie nicht ganz ehrlich sagen, ist, dass Sie deswegen auch für geringere Sicherheit sind. Deswegen möchte ich das hier letztlich noch einmal deutlich zu Protokoll geben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Haben wir jetzt den Zustand der geringen Sicherheit? Ist jetzt der Zustand der geringen Sicherheit gegeben? Geben Sie mir eine Antwort! Ist das jetzt so?)

Dieser Zustand der geringen Sicherheit, den Sie bemängeln, dauert eben jetzt etwas länger, weil die Frist länger wird. Das ist ganz einfach. Sie können ja auch zwei und zwei zusammenzählen, nicht wahr? Wenn man 18 Monate mehr hat, dann wird es eben 18 Monate mehr Unsicherheit beziehungsweise nicht so gute KonsumentInneninformation geben. (Abg. Dr. Jarolim: Da muss man aufpassen!)

Das war unser Kritikpunkt, und das war auch der Kritikpunkt von Kollegin Sima. Daran können Sie nicht vorbei, wenn Sie auch noch so oft den Kopf schütteln, Herr Kollege Schweitzer – tut mir Leid!

Ich würde mir schon erwarten, auch von Ihnen, Herr Minister, dass in Zukunft, gerade im Hinblick auf KonsumentInnenschutz, nicht die Türe den Lobbyisten geöffnet wird beziehungsweise dass sie nicht bei irgendeiner Seitentüre hereingelassen werden, sondern dass man wirklich in erster Linie den Schutz der Bevölkerung vor Augen hat, so wie er in der Verfassung steht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Minister.

21.55

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dieser Diskussion ganz kurz Stellung nehmen. Ich meine, dass wir mit dem Biozid-Produkte-Gesetz ein umfassendes und wichtiges Umweltschutz- und Konsumentenschutzgesetz vor uns haben, das wir heute beschließen, damit wir zeitgerecht und auch in vernünftiger Zeit die EU-Richtlinie umsetzen können, ein Gesetz, das wichtige Lebensbereiche


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