Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 242

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

standen haben. Es gibt so etwas wie wichtige Auslandsreisen, und zu dieser Kategorie ist meiner Meinung nach auch die Reise der Frau Bundesminister zu zählen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlagen, die heute unter den Tagesordnungspunkten 17 bis 21 beraten werden, haben, wie wir alle wissen, im Außenpolitischen Ausschuss eine breite Mehrheit gefunden. Von besonderer Bedeutung ist für uns Österreicher das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen bei Friedenseinsätzen.

Die zunehmenden Angriffe auf UN-Blauhelme in der vergangenen Zeit geben Anlass zu ernster Besorgnis und machen einen verstärkten Schutz dieses Personals notwendig. Die Zahlen sprechen für sich. Seit 1960 sind 33 österreichische Soldaten im Friedenseinsatz getötet worden. Besonders spektakulär war die Ermordung von zwei österreichischen UN-Soldaten am 30. Mai 1997 im Nahen Osten – ein Kriminalfall, der bis heute nicht aufgeklärt worden ist.

Zurzeit stehen österreichische Kontingente in Zypern und auf dem Golan. Wir haben also allen Grund, alles zu unternehmen, was den Schutz unserer Landsleute erhöht. Das Abkommen, das wirklich sehr zu begrüßen ist, sieht unter anderem die Verpflichtung zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten, die gegen das Personal der Vereinten Nationen verübt werden, und die Verpflichtung zur Auslieferung der Täter vor.

Der Nationalrat wird heute auch seine Zustimmung zu einem zweiten Abkommen geben, das eine Annäherung der Schweiz an die Europäische Union vorsieht. Das entsprechende Abkommen betrifft die Personenfreizügigkeit und ist Teil eines aus sieben Verträgen bestehenden Vertragspaketes.

Wie man sieht, ziehen das Schweizer Staatsvolk und seine Regierung bilaterale Verträge zur Sicherung seiner berechtigten Interessen einem raschen EU-Beitritt auch weiterhin vor. Interessant ist, dass das Abkommen einen Übergangsmechanismus enthält, für den es in keinem anderen Abkommen der Gemeinschaft eine Parallele gibt. Grundsätzlich ist nach fünf Jahren ab Inkrafttreten die volle Personenfreizügigkeit vorgesehen.

Allerdings kann die Schweiz einseitig – ich betone: einseitig  – wieder Kontingente für jeweils zwei Jahre einführen, falls es zu einer starken Zuwanderung kommt. Man sieht, dass die Schweiz konsequent ihren Standpunkt vertreten hat und durchaus auch Sonderregelungen zu ihren Gunsten erreichen konnte. Ich meine, dass das für Österreich ein Vorbild sein könnte, wenn ich in diesem Zusammenhang etwa an die bevorstehende EU-Osterweiterung denke.

Der dritte und letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist ein Vertrag, der im Außenpolitischen Ausschuss nicht vorberaten wurde. Es ist das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien, das durch Österreich ratifiziert werden soll. Ähnliche Verträge gibt es bereits mit den anderen Mittelmeerstaaten Türkei, Malta, Zypern, Israel, Tunesien und Marokko. Ziel dieser Abkommen ist es, einen Rahmen für einen bilateralen politischen Dialog zu schaffen sowie die Ausweitung des Handels und der Investitionen zu fördern. Die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und finanziellem Gebiet soll vertieft werden.

Ich denke, dass es durchaus im österreichischen Interesse ist, einen Beitrag zur Stabilität im Nahen Osten zu leisten. Die Freiheitliche Partei wird deshalb allen genannten Verträgen zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Matthias Ellmauer. – Bitte.

22.18

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schieder! Sie haben moniert, dass die Außenmi


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite