Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 258

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21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (58 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz (Bundesverfassungsgesetz), das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Finanzstrafgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (158 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dr. Heindl, die Debatte zu eröffnen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

23.23

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die vorgeschrittene Zeit in aller Kürze:

Es geht um zwei wichtige Materien: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert werden soll, und Bundesgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz (Bundesverfassungsgesetz) und so weiter geändert werden soll.

Sie werden sich fragen: Warum zitiert er das? Das weiß man ja ohnedies! – Das hat einen besonderen Grund: Weil wir heute etwas anderes beschließen werden, als die Regierungsvorlage, wie sie eingebracht worden ist, es vorsah.

Mit diesen beiden Regierungsvorlagen reagierte die Bundesregierung auf die Forderung der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche, die Österreich im Falle der Beibehaltung der Sparbuchanonymität den Ausschluss aus der Organisation gebracht hätte. Dass das selbstverständlich zu verhindern war, steht außer Diskussion, weil wir damit unseren besonderen Ruf als Finanzplatz verloren hätten.

Wir haben uns daher aus ehrlicher staatspolitischer Raison vom ersten Augenblick an bemüht, eine Lösung mitzutragen, die die Regierung vorgeschlagen hat, die aber zum Teil eben nicht mitzutragen war. Darauf werde ich dann noch ganz konkret eingehen.

Meine Damen und Herren! Was ich meine, ist, dass die letztliche Ursache dieser beiden Novellen, die Sparbuchanonymität, ein österreichisches Spezifikum war, das aber im Hinblick auf die enormen internationalen Bemühungen, gegen die Geldwäsche vorzugehen, auf Dauer nicht zu halten war.

Meine Damen und Herren! Nicht verbunden – und das war das Problem – mit diesem Verlangen waren und sind jene Begleitmaßnahmen, die die Regierung sozusagen in einem Aufwaschen miterledigen wollte. In der im Parlament eingebrachten Regierungsvorlage war nämlich auch eine Generalamnestie für alle Steuersünder, und zwar ohne Limit, vorgesehen. Wie titelten einige Zeitungen? – "Regierungsplan: Amnestie für Steuerhinterzieher."

Meine Damen und Herren! Ohne jede Polemik, nur sachlich: Wir haben vom ersten Augenblick an in ruhigen Gesprächen dargelegt, dass eine solche Bestimmung für uns nicht tragbar ist, weil eine Generalamnestie nicht vertretbar ist. Wir haben das von allem Anfang an abgelehnt. Wir haben in Gesprächen – sowohl in Parteiengesprächen als auch in Verhandlungen im Finanzausschuss – versucht, darauf hinzuweisen, dass dieses Ansinnen inakzeptabel ist. Wir haben auch verschiedene Alternativvorschläge eingebracht. Sie sind intensiv diskutiert worden, weil wir, wie ich schon gesagt habe, diese beiden Gesetzentwürfe mittragen wollten, insbesondere weil beim Endbesteuerungsgesetz seitens der Regierung eine verfassungsrechtliche Bestimmung vorgesehen war.

Meine Damen und Herren! Dass unsere sachliche Argumentation nicht ohne Eindruck geblieben ist, zeigt der Umstand, dass im Finanzausschuss die Bestimmung der Generalamnestie seitens


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