nern, dass Sie die Abschaffung der Politiker-Doppelpensionen gefordert haben, Herr Kollege Westenthaler, vehement vertreten haben? Wo sind wir denn jetzt? Darf ich Sie daran erinnern, Herr Kollege Stummvoll – jetzt ist er zufällig nicht hier –, dass es nicht nur darum geht, die angeblichen Privilegien, die Sie ja so massiv kritisiert haben, bei den Eisenbahnern abzuschaffen, die mit 53 unter bestimmten Voraussetzungen nach 35 Jahren in Pension gehen können, sondern dass es vielleicht auch darum gehen könnte, Politikerpensionen mit 55 oder – wie Sie jetzt wollen – mit 56,5, aber nach nur zehn Jahren Beitragsleistung abzuschaffen. (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Altpensionen! – Ja, es geht bei den Eisenbahnern auch um die Altpensionen, nicht um die Neupensionen, Herr Kollege Gaugg!
Wir wissen doch, dass die Eisenbahner, die jetzt in das System einsteigen, keine Altpensionen mehr erhalten können. Wir wissen auch, dass es bei den Politikern, die jetzt einsteigen, Gott sei Dank so ist, und wir wissen auch, dass es die Grünen waren – und auch die Freiheitlichen –, die an dieser Veränderung der Politikerbezüge gearbeitet haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr habt mitgestimmt! Wir haben nicht mitgestimmt!) Aber wir wissen auch, dass sie, seit sie in der Regierung drinnen sitzen, an den Doppelbezügen für Politiker nichts ändern wollen, und wir wissen auch, dass es noch immer Dutzende gibt – hier, außerhalb dieses Hohen Hauses –, die nach 15 oder 20 Jahren Politikertätigkeit mit 170 000 oder 180 000 S in Pension gehen können. Und das sind die Personen, die sich dann herstellen und sagen: Da gibt es Privilegien bei den Eisenbahnern! Das ist die Frage, das ist der Ton, meine Damen und Herren, den Sie vorgeben! Muten Sie sich und Ihren Kindern nichts anderes zu als das, was Sie den Menschen in diesem Land zumuten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sich selbst muten Sie das offensichtlich nicht zu! Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, die Sie mit beantworten müssen! Da geht es nicht um Summen – das ist mir schon klar –, da geht es nicht um Milliarden, die eingespart werden können, aber es ist eine Frage der Verantwortung, der Glaubwürdigkeit, die Sie in diesem Zusammenhang beantworten müssten, die Sie aber nicht beantworten. Deshalb kündige ich Ihnen auch an: Wir stellen zu diesem Punkt den entsprechenden Abänderungsantrag, der leider nicht unter diesem Punkt abgestimmt wird – das hätte ich viel lieber gesehen –, sondern unter dem Punkt Änderung der Bezüge der Politiker.
Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen gerne zitieren, was Herr Haider, als er noch Abgeordneter hier im Parlament war, dazu gesagt hat: Warum hat ein Minister nach vier Jahren bereits einen Pensionsanspruch in der Tasche? – Jene Minister, die diese Regierungsvorlage – er hat die für Politikerbezüge gemeint – beschlossen haben, sind dieselben, die hier im Parlament verlangen, dass die Pensionsanwartschaften erhöht werden müssen, etwa für Frauen, damit sie nicht zu früh in Pension geschickt werden.
Das Wort "Minister" kann man ersetzen durch "Politiker" oder "Abgeordnete der Regierungsparteien", dann passt es wieder, meine Damen und Herren. Sie sind es jetzt, die, ohne bei den Altpensionen für die Politiker etwas zu ändern, nämlich substantiell zu ändern, ohne diese unsäglichen Doppelpensionen abzuschaffen und die Pensionssicherungsbeiträge hier wirklich etwas empfindlicher anzuheben, als Sie das tun, den Menschen in diesem Land etwas zumuten, was Sie sich selbst nie zumuten würden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und das ist Ihre Verantwortung, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien!
Ich komme noch zu einigen Punkten dieser Pensionsreform, zunächst zum Thema eigenständige Altersversorgung. (Abg. Gaugg: Jetzt habe ich noch eine Frage: Warum haben die Grünen zugestimmt bei der letzten Politikerbezügeregelung?) Es geht um etliche Personen, auch in diesem Haus: Es geht um Abgeordneten Stummvoll, der jetzt schon einen Pensionsanspruch geltend machen kann, obwohl er noch hier sitzt als Politiker. Es geht um Abgeordneten Ofner, der eine Ministerpension für dreieinhalb Jahre Ministertätigkeit geltend machen kann, obwohl die Mindestvoraussetzung – großzügig genug – vier Jahre wäre. Das Politikerpensionssystem ist einzigartig, Herr Kollege Westenthaler: In Österreich gibt es eine Bestimmung für Politiker, die sicherstellt, dass man sich, auch wenn man die Mindestvoraussetzung für eine Ministerpension nicht erfüllt – nämlich die vier Jahre –, wenn man dann zusätzlich noch Abge