Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herren. Da liegen die großen Unterschiede! Wenn ich mir vorstelle, dass die Pension einer Arbeiterin, die lange gearbeitet hat, in Österreich im Durchschnitt 6 700 S beträgt, die Pension einer Bäuerin auch so niedrig, ja noch niedriger ist, und wenn ich mir andererseits vorstelle, dass wir bei den Politikern gerade eine Begrenzung bei 170 000 S geschafft haben, aber nicht für 35 oder 40 Jahre Arbeit, sondern, wenn es günstig geht, für 15 Jahre Arbeit, dann sage ich: Da liegt der Fehler im System! Das ist kein gerechtes öffentliches Pensionssystem! (Beifall bei den Grünen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wir brauchen auch – und wir Grüne fordern das von einer Pensionsreform – Beitragsgerechtigkeit und Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gruppierungen. Was meine ich damit? – Es ist eines der großen Dilemmas unseres Pensionssystems, der verschiedenen Pensionssysteme für Arbeiter, Angestellte, Bauern, Selbständige, Beamte und Politiker, dass sie alle mit unterschiedlichen steuerlichen Zuschüssen arbeiten. Und da wird in jeder Debatte eine Gruppe gegen die andere ausgespielt und gesagt: Die bekommt mehr, jene bekommt weniger steuerliche Zuschüsse, die müssen sich mehr, die weniger erarbeiten. – Ja so kommen wir nicht weiter, meine Damen und Herren! Es lässt sich auch nicht alles miteinander vergleichen. Wir brauchen ein Pensionssystem, das allen Personen im Alter die gleichen steuerlichen Zuschüsse gibt, die gleichen Versicherungsleistungen, wenn sie vorliegen, abgilt. Aber das haben wir nicht, meine Damen und Herren, und da liegt der Hase im Pfeffer. An dieser Frage des Pensionssystems haben Sie überhaupt nicht gearbeitet! (Beifall bei den Grünen.)

Letzter Punkt in dieser Darstellung, was wir bei einem Pensionssystem bräuchten: Verteilungsgerechtigkeit – ich habe schon darauf hingewiesen. Liegt Verteilungsgerechtigkeit vor, wenn die einen Pensionen in der Höhe von 170 000 S erhalten und die anderen in der Höhe von 6 000 S? Liegt Verteilungsgerechtigkeit vor, wenn für eine monatliche Pension von 40 000 oder 50 000 S oder von 200 000 S oder 400 000 S – auch solche Pensionen gibt es in Österreich, für Bankdirektoren und was weiß ich noch wen; aber es gibt sie, wir haben ja sogar die konkreten Personen vor Augen – ein Pensionistenabsetzbetrag von 5 500 S pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden kann, während für eine Pension von 7 000 oder 8 000 S dieser Pensionistenabsetzbetrag und daher die steuerliche Begünstigung nicht geltend gemacht werden kann, weil gar keine Steuern gezahlt werden, weil die Pension so niedrig ist? Ist das Gerechtigkeit?

Beantworten Sie mir die Frage! Ich stelle sie immer wieder und stelle fest – egal, ob es sich um ÖVP/SPÖ-Regierung oder ÖVP/FPÖ-Regierung handelt –: Da herrscht Schweigen, da will niemand daran rühren, dass es steuerliche Begünstigungen in einem Pensionssystem gibt, die absolut unvertretbar sind, die nicht nur die besser verdienenden Pensionisten absolut begünstigen, sondern auch zwischen den Geschlechtern Unterschiede schaffen, denn bei den Beziehern niedriger Pensionen sind die Frauen stark in der Überzahl, während bei den Beziehern höherer Pensionen die Männer in der Überzahl sind. Darum, nehme ich an, meine Damen und Herren, wollen Sie an diesem System nicht rühren und es nicht angreifen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir Grüne – und das sage ich Ihnen klar – wollen nicht in die erworbenen Eigenpensionen eingreifen – nein, dazu haben wir uns auch bekannt –, aber ist es wirklich eine Tabu-Frage in Österreich, auch darüber einmal reden zu dürfen, dass die Gerechtigkeit zwischen den Erwerbstätigen und den Pensionisten etwa auch durch Eingriffe in das Steuerrecht hergestellt werden könnte oder durch andere Beträge des Anwachsens der Pensionen, die mehr zwischen niedrigeren und höheren Pensionen differenzieren? Ist es so unverschämt, auch diese Frage zu stellen und darauf hinzuweisen, dass es ungerecht ist, wenn jemand im Alter 200 000 oder 300 000 S oder – wie ein Politiker, begrenzt, die "Armen" – 170 000 S erhält, während es auf der anderen Seite Pensionisten gibt – und das sind nicht wenige, Kollege Haupt weiß das auch –, die mit 6 000, 7 000 oder 8 000 S auskommen müssen, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben? Wo sind da Ihre Vorschläge, wo haben Sie da etwas angerührt in diesem Bereich?

Ich komme auf den Punkt, meine Damen und Herren: Muten Sie den Menschen in diesem Land nur das zu, was Sie sich selbst auch zumuten oder zumuten würden! Was muten Sie sich zu? – Wir verhandeln in einem der nächsten Punkte eine Reform des Bezügegesetzes, Politikerpensionen. Ja, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, darf ich Sie daran erin


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite