Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 60

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Sehr geehrte Damen und Herren! Diese dramatischen Zahlen und die kontraproduktiven Entwicklungen unter der Verantwortung des sozialistischen Ministers Edlinger sind die Rahmenbedingungen, unter denen sich heute die Pensionsreform abspielen muss.

Meine Vorredner haben schon Recht: Das ASVG wurde – einschließlich der heutigen Reform – 58 Mal offiziell geändert und über 156 Mal inoffiziell geändert. Die Systempflege im Pensionsversicherungswesen Österreichs ist also Tradition und notwendig. Sie ist Tradition und notwendig deswegen, weil es in Österreich im Unterschied zu anderen, durchaus auch als sozial zu bezeichnenden Ländern, wie etwa Schweden, Finnland und Holland, nicht möglich war, die notwendigen Adaptierungen in einer Gesamtreform des Pensions- und Sozialversicherungswesens durchzuführen. (Abg. Öllinger: Sie haben es gar nicht versucht!)

Herr Kollege Öllinger! Seit 1996 läuft nun schon die Debatte um die Pensionsreform. Die damalige Bundesregierung holte sich den Experten Rürup. Seit damals ist es unverändert, unverrückbar und von allen Experten bestätigt: Die Krux des österreichischen Pensionsversicherungssystems und die Belastung der Jugend Österreichs in der Zukunft ist die überdurchschnittlich hohe Zahl der Frühpensionsantritte. Diese Bundesregierung hat versucht, durch eine Verbesserung der Invaliditätspension jenen, die aus Krankheitsgründen in die Frühpension gehen sollen, und dort, wo es sozial wünschenswert ist, dass Menschen, die in der Arbeitswelt gesundheitlichen Schaden davongetragen haben, das auch tun können, in entsprechender Form zu helfen.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Wir haben das getan, während man von Seiten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes auf die Straße gegangen ist und während grüne und rote Politiker an vorderster Front demonstriert haben. Dafür wurden bis zum heutigen Tage 60 Millionen Schilling an Demonstrationskosten aufgewendet – 60 Millionen Schilling! –, und zwar allein für geleistete Überstunden der Gendarmen und der Polizisten. Man darf nämlich nicht nur die Kosten für Demonstrationen in Wien rechnen, sondern muss auch die Kosten für jene in den Landeshauptstädten miteinbeziehen. Aber man muss auch die Kosten für den Aktionstag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und die Kosten für die dortigen Maßnahmen mit dazurechnen. Damit ist die Schätzung einer Summe von 60 Millionen Schilling gerechtfertigt. Sogar ohne Einbeziehung der Schäden und sonstiger Folgekosten ist dieser Betrag das Minimum, das als Aufwendung geschätzt wird.

Ich sage Ihnen heute – ich glaube, im Namen der gesamten Bundesregierung sprechen zu können –: Alle in Österreich sind daran interessiert, dass unser Pensionsversicherungssystem langfristig abgesichert wird. Alle, die sich mit dem österreichischen Pensionsversicherungswesen beschäftigt haben, wissen, dass es aufgrund der häufigen Korrekturen gerade an den Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Pensionsversicherungssystemen Ungerechtigkeiten und oftmals soziale Härten aufweist. Diese Bundesregierung und die Abgeordneten des Nationalrates von den beiden Regierungsfraktionen haben sich daher bemüht, für diese Gruppe mit der Regelung in Härtefällen, mit der Vertrauensschutzregelung, mit der Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges auf eineinhalb Jahre, mit einer Verbesserung der Notstandsbezugsregelungen soziale Ungerechtigkeiten, die in den Grauzonen zwischen den einzelnen Sozialversicherungssystemen entstehen können, zu mildern beziehungsweise zu minimieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns auch bemüht, Angebote zu machen, die sozial verträglich sind und die auch innerhalb der verschiedenen Sozialversicherungssysteme zu Gerechtigkeit führen, wie etwa bei den Eisenbahnern. Die vier Prozent mehr Beitrag, die sie, im Verhältnis zu allen anderen Arbeitnehmern in Österreich, zu zahlen haben, haben wir ihnen angeboten, bei der Erhöhung des Pensionsantrittsalters von 53 Jahren auf 54,5 Jahre und auf 61,5 Jahre, das Regelpensionsantrittsalter für die anderen Bundesbediensteten – abschlagmäßig pro Jahr, in das man in die Frühpension geht –, in entsprechender Form abzufedern. Dazu wollten die Eisenbahner – das muss man auch klar sagen – noch eine Kürzung unter das Niveau aller anderen Pensionssicherungsbeiträge, die auch alle anderen öffentlich Bediensteten betreffen. Auf Deutsch gesagt: Die Gewerkschaft der Eisenbahner ist aus der gesamten Front der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes nach unten hin ausgeschert, um es sich besser zu richten. Das war im horizontalen Vergleich hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit eine Über


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