Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 89

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Die Antwort dieser Bundesregierung an die heute schon krass diskriminierten Frauen, die kein Mitgefühl, sondern Gerechtigkeit brauchen, ist bemerkenswert: Streichung der so genannten Kindergartenmilliarde, die ohnehin nur aus 600 Millionen Schilling bestand, und Einstellung weiterer Nebenbahnen. Toll!, muss ich sagen. Eine tolle Antwort! (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, diese Reform geht einmal mehr zu Lasten der Frauen in Österreich, sie verstärkt die Ungleichgewichte, und dazu kommt, dass die Verabschiedung des Staates vom staatlichen Pensionssystem und eine stärkere Bezugnahme auf Pensionskassenregelungen die Ungerechtigkeit verstärken werden. Denn dort kommen noch finanzmathematische Tabellen, Sterbetafeln dazu, die einmal mehr zu Lasten der Frauen wirken. – Das ist blanke und reine Diskriminierung, und diese Regierung nimmt das sehr bewusst in Kauf. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zu einem weiteren Punkt, den mein Kollege Karl Öllinger schon angesprochen hat, nämlich zur Frage der PolitikerInnenpensionen im Vergleich auch mit dem öffentlichen Dienst, der ja auch hier zur Diskussion steht. Vor kurzem noch war in FPÖ-Programmen zu lesen – und ich zitiere wörtlich –: "Es ist sozial nicht zu rechtfertigen, dass einige wenige Mehrfachpensionen aus öffentlichen Kassen in exorbitanter Höhe beziehen, während gleichzeitig die überwiegende Mehrheit der Pensionsbezieher von der Mindestpension leben soll."

Was tun Sie gestern Abend im Verfassungsausschuss? – Eine glorreiche Antwort! Sie machen genau das, was beklagt worden ist: dass nämlich sogar Zeiten, und zwar nur bei der Berufsgruppe der Politikerinnen und Politiker, unter Umständen doppelt zählen, und zwar für jene, die in die Altregelung gefallen sind. Sie verstärken die Verweisungen auf die Regelungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten. – Na bravo! Damit werden die bestehenden Privilegien einzementiert, damit wird die Ungerechtigkeit jetzt bei einem Standardpensionsalter von 56,5 Jahren einzementiert.

Da brauchen Sie nicht von den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern zu reden – die brauchen zumindest 35 Jahre –, denn diese Regelung für die Politiker, noch vor wenigen Monaten von der FPÖ in der Luft zerrissen, ist von Ihnen gestern, ohne dass auch nur irgendein Mitglied der österreichischen Bundesregierung anwesend gewesen wäre, einzementiert worden. – Meine Damen und Herren, meine Gratulation zu dieser Ungerechtigkeit! (Beifall bei den Grünen.)

Ein allerletzter Punkt: Die einzige Instanz, die dazu berufen wäre, zumindest ex post die Verfassungskonformität oder Verfassungswidrigkeit dieser Regelung festzustellen, ist zumindest bislang – bis vor wenigen Minuten war noch kein angekündigter Antrag der Regierung tatsächlich eingelangt – einzementiert worden. Beim Verfassungsgerichtshof war es so, dass dieser zwar nicht schriftlich Stellung genommen hat, aber man hat im Ausschuss gehört, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes habe telefoniert und zumindest zunächst einmal eine Sonderregelung erwirkt.

Daher bringe ich zur Sicherheit – wir warten ja noch auf einen entsprechenden Antrag der Regierung – einen Abänderungsantrag der Grünen ein, der folgendermaßen lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage (175 der Beilagen) in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (259 der Beilagen) betreffend Pensionsreformgesetz 2000

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird geändert wie folgt:

In Art. 10 Z 4 entfällt die Wortfolge "mit Ausnahme des § 15 c des Pensionsgesetzes 1965".

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