Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 169

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finanzieller Unterstützung der Bundesregierung und des Landes Niederösterreich in St. Pölten stattgefunden hat.

Genauso treten wir auf europäischer Ebene mit allem Nachdruck und auf allen Ebenen für die Priorität gesamtenergiewirtschaftlicher Reformen mit dem Ziel einer zukunftsverträglichen Gestaltung des Energiesektors und unter besonderer Berücksichtigung des Potentials erneuerbarer Energieträger ein, und diese Linie werden wir natürlich auch in Zukunft beibehalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Fragen 5a und 5b, bei denen es um dieses fiktive Genehmigungsverfahren für Temelin gemeinsam mit Deutschland geht:

Nach intensiven informellen Kontakten wurden – und damit ist auch der Vorwurf einer mehrmonatigen Verzögerung völlig unzutreffend – hinsichtlich eines fiktiven Genehmigungsverfahrens für Temelin nach deutschem Atomrecht bereits im Herbst 1999 entsprechende Veranlassungen getroffen. Die deutsche Regierung hat uns offiziell im Dezember 1999 mitgeteilt, dass sie ein fiktives Genehmigungsverfahren nicht als geeignetes Mittel ansieht, die Anstrengungen der Beitrittskandidaten zur Anhebung der nuklearen Sicherheit auf das Niveau der Union zu fördern. – Vielleicht hilft ein Gespräch mit dem Ihnen nahe stehenden Umweltminister Trittin; das war nämlich seine Antwort dazu.

Ich füge hinzu, dass wir vor diesem Hintergrund die Bemühungen seit Ende vergangenen Jahres darauf konzentrieren, erneut auf bilateralem Weg mit der Tschechischen Republik in Kontakt zu treten, um jene Informationen zu bekommen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob der Stand der Technik in der Europäischen Union auch wirklich erreicht wird.

Ich erinnere daran, dass der gemeinsame Standpunkt der Union zum Kapitel 14, Energie, die Tschechische Republik auffordert – ich zitiere –, "regelmäßig umfassende Informationen über das Bauabschlussprogramm und das – auf der endgültigen Auslegung der Anlage basierende – Verfahren für die Erteilung der Betriebserlaubnis für das KKW Temelin" vorzulegen. Zu unserem Bedauern ist die Tschechische Republik dieser Aufforderung – übrigens trotz gegenteiliger Ankündigung – bisher nicht nachgekommen. Das wird ein Thema bei meinem Besuch bei der Europäischen Kommission am 12. Juli sein.

Zur Frage 5c:

Die Bundesregierung wird alle zu Gebote stehenden Mittel einsetzen – und dies auch in Zukunft tun –, um Tschechien davon zu überzeugen, dass die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Temelin eine massive Fehlentscheidung mit langfristigen negativen Auswirkungen darstellt. Sollte dieses KKW in Betrieb gehen, dann ist die Einhaltung des Standes der Technik in der Union unverzichtbar. Mit anderen Worten: Temelin muss – für den bedauerlichen Fall seiner Inbetriebnahme; theoretisch jedenfalls – nach heutigen Sicherheitskriterien in der Union als Neuanlage genehmigungsfähig sein.

Hier ist die vereinbarte Position der Bundesregierung laut Regierungsprogramm klar und präzise – ich zitiere –:

"Unbeschadet der Zielsetzung Österreichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen, sind hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter AKWs jedenfalls die höchstmöglichen Sicherheitsstandards anzuwenden."

Zur Frage 6:

Auf die Unterstellung, dass nichts umgesetzt wurde, bin ich schon eingegangen.

Mit dem Aktionsplan zur Anti-Atompolitik hat sich die Bundesregierung seinerzeit sehr ehrgeizige Ziele gesetzt. Das wissen Sie, und das wissen wir. Mit Druck und mit Zwang können wir nichts erreichen, sondern nur mit Überzeugung und auch mit Anreizen. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm die Entschlossenheit bekräftigt, die Umsetzung die


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