Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 168

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Zu den Fragen 2a bis 2c, zu den Anti-Dumping-Regeln.

Natürlich unterscheiden sich jetzt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten die Anti-Dumping-Regeln nicht sehr wesentlich, das ist klar, denn es handelt sich dabei um Gemeinschaftsrecht. Es ist in einem Binnenmarkt, in dem Produkte nach ihrem erstmaligen In-Verkehr-Bringen frei zirkulieren, auch schwer vorstellbar, wie eine rein nationale Anti-Dumping-Politik überhaupt funktionieren kann, und das gilt in besonderem Maße für Strom. Deswegen ist Österreich auch innerhalb der EU-Gremien sowohl für effiziente Anti-Dumping-Regeln als auch für eine sachgerechte Entscheidung im Einzelfall eingetreten. Und an dieser Politik wollen wir auch festhalten, jedoch soll nicht verschwiegen werden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil gravierende Abweichungen in ihren einzelnen Positionen haben; das geht von protektionistisch determinierten Sichtweisen bis hin zu einer völlig schrankenlosen Liberalisierung.

Auch deswegen kommt unserem sehr behutsamen und ausgewogenen pragmatischen Zugang zu einer Anti-Dumping-Politik besondere Bedeutung bei.

Zur Frage 3:

Die Novelle zum ElWOG sieht eine völlige Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes vor und umfasst die Lieferung von elektrischer Energie in allen Varianten.

Es gibt Wahlfreiheit für den Konsumenten, und das bedeutet, dass sich dieser seinen Lieferanten eben frei aussuchen kann. Zu den Auswahlkriterien der Händler zählen damit aber neben den Informationen über den Preis auch jene über die Quellen, von denen der Stromhändler, der Lieferant oder der Produzent seine Energie bezieht. Jeder Lieferant kann seine Produkte mit verschiedenen Angaben bewerben, wobei in Zukunft ein sehr wesentliches Produktmerkmal die Herkunft von elektrischer Energie sein wird.

Um dies glaubhaft zu machen, ist eine Aufzeichnungspflicht, ein so genanntes Labeling vorgesehen, das einer ständigen behördlichen Überprüfung unterzogen wird. Dieses Labeling beruht auf der Nachvollziehung der getätigten Geschäfte im Bereich des Stromhandels; mit dieser Methode werden Geldflüsse auf Basis der gelieferten Mengen nachvollzogen und letztlich prozentuell auch die Quellen ausgewiesen, welche den wirtschaftlichen Vorteil haben.

Der Druck des mündigen Konsumenten wird dann natürlich dazu führen, dass schon mittelfristig ein Druck auf die Händler gegeben sein wird, möglichst geringe Anteile unter der Rubrik "nukleare Produktion" ausweisen zu müssen.

Seitens der NGOs – das ist sehr wichtig, und dafür danke ich auch sehr – und aller in Österreich tätigen Anti-Atomorganisationen, die ja intensiv in diese Diskussion um das Labeling einbezogen waren und konsultiert wurden, wird diese Regelung, die gefunden wurde und Ihnen nun vorliegt, ausdrücklich begrüßt. Das ist ja auch in vielen Pressemeldungen deutlich nachzulesen.

Damit wird Energie aus Wasserkraft, und zwar auch langfristig, eine sehr günstige Erzeugungsform für elektrische Energie sein. – Die Problematik, die Sie in dieser Frage quasi mitformulieren, dass dabei eine finanzielle Mehrbelastung für jenen Konsumenten, der Atomstrom nicht beziehen will, herauskommen soll, kann ich dabei nicht erkennen. Außerdem wäre in einem vollständig liberalisierten Energiemarkt die Umlegung von Mehrbelastungen, die ja kaum ermittelbar sind – der Konsument hat ja die Wahlfreiheit –, ein sehr, sehr schwieriges Unterfangen.

Zu den Fragen 4a und 4b:

Die energiewirtschaftliche Kooperation mit den Reformstaaten Mitteleuropas ist einer der Schwerpunkte der Nuklearpolitik dieser Bundesregierung. Allerdings setzt bilaterale Zusammenarbeit auch den Willen beider Partner voraus. Daran hat es manchmal in der Vergangenheit gemangelt. Jetzt ist es gelungen, mit der Tschechischen Republik eine tragfähige Basis für eine Energiepartnerschaft zu schaffen. Einige Projekte sind Ende April abgewickelt worden, so etwa eine Kooperationsbörse und eine Fachtagung über erneuerbare Energieträger, die mit


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