das ein Weisenrat einzusetzen wäre: Wie man für die europäische Bevölkerung etwas zustande bringt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich habe daher heute an den tschechischen Ministerpräsidenten Zeman wiederum den dringenden Appell gerichtet, dass die Umweltminister beider Länder bilateral und umgehend persönlichen Kontakt aufnehmen mögen, um diese wahrhaft dringliche Angelegenheit zu besprechen, wobei ich hier gleich dazu sagen möchte: Dringlich ist alles, was heute hier diskutiert wird. Auch die Pensionsreform ist ein Thema von allerhöchster Dringlichkeit, gerade für die jungen und nachfolgenden Generationen, aber auch dieses Thema, das jetzt zur Diskussion steht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
In diesem Brief habe ich Ministerpräsidenten Zeman darauf aufmerksam gemacht, dass keinerlei Maßnahmen gesetzt werden sollen, die irreversibel sind, bis alle Fragen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Sicherheit dieses Kraftwerkes überzeugend und rechtsgültig geklärt sind. Ich habe gefordert, dass die Tschechische Republik, wie in der Beitrittspartnerschaft zur Union ja vorgesehen, noch heuer die Espoo-Konvention ratifiziert und anwendet, und ich habe in Erinnerung gerufen, dass die Europäische Union von der Tschechischen Republik regelmäßige und umfassende Informationen über Bauprogramm und Erteilung der Betriebserlaubnis verlangt hat. – Bis heute liegt eine solche Information an die Union allerdings nicht vor.
Außenministerin Ferrero-Waldner hat, nach Umweltminister Molterer, diesbezüglich ebenfalls die Initiative ergriffen, und sie hat sowohl in einem Gespräch mit dem zuständigen Erweiterungskommissar Verheugen als auch mit dem tschechischen Außenminister Kavan darauf aufmerksam gemacht, dass die Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Förderung für Temelin, der Fertigstellung des AKW Temelin, durchaus ein Thema für die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union ist. Die Antwort von Außenminister Kavan war: Es liege derzeit ein Beschluss für die Fertigstellung, noch nicht jedoch für die Inbetriebnahme des AKW Temelin vor.
Wir sind allerdings wachsam, denn wir wissen genau, dass es in Wahrheit – da haben Sie schon Recht – lediglich eine Frage von Tagen sein kann, bis der Schritt von der Fertigstellung im baulichen Sinne bis zur Inbetriebnahme erfolgt.
Nun zu den einzelnen an mich gerichteten Fragen.
Zur Frage 1 betreffend ElWOG.
Die jetzt vorgesehene Novelle, die Neufassung des § 13 ElWOG, stellt eine wesentliche Verbesserung der österreichischen Anti-Atompolitik dar, denn im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage wird nicht mehr auf einen einzelnen Stromlieferungsvertrag abgestellt, sondern es wird, entsprechend auch der physikalischen Gegebenheit, bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Stromimporten auf den insgesamten Mix der Aufbringung im betreffenden Drittstaat abgestellt. Daher sind Stromimporte zum Zwecke unserer inländischen Bedarfsdeckung dann generell zu verbieten, wenn
erstens diese Drittstaaten zur Deckung ihres Bedarfs elektrische Energie auch in Anlagen erzeugen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen – ein wichtiger Punkt! – oder von denen eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit, für Menschen, Tiere und Pflanzen ausgeht, und wenn,
zweitens, diese Länder nicht den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der bei der Erzeugung elektrischer Energie anfallenden Abfälle erbringen beziehungsweise wenn sie kein Konzept für die jetzt oder später entstehenden Abfälle erbringen können.
Damit wurde einer Forderung von NGOs entsprochen, und ich hoffe sehr, dass auf Grund der dieser Tage zu beschließenden Neufassung des ElWOG Stromimporte für die inländische Bedarfsdeckung aus Tschechien ab dem 1. Oktober 2001 überhaupt nicht mehr stattfinden werden.