Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 210

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Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sie haben in Ihren Ausführungen gemeint, dass die Gewerkschaften Vorfeldorganisationen der SPÖ seien. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Meine Gewerkschaft lehnt diese Pensionsreform einstimmig ab – es muss mir entgangen sein, sollte es anders sein –, und was "einstimmig" heisst, das wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Das kann also nicht nur mit den Stimmen der Kollegen der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter geschehen sein, sondern muss auch mit den Stimmen sämtlicher Christgewerkschafter erfolgt sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden ja sehen, wie die Freunde des ÖAAB hier bei der Abstimmung vorgehen werden. Sie wissen genau, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Reform alles andere als sozial ausgewogen ist, und unsere Argumente lauteten, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Reform mehr als unsicher ist. Wir wissen seit einigen Tagen, dass es diesbezüglich auch eindeutige Gutachten gibt.

Diese Pensionsreform ist nicht sozial ausgewogen, und es gibt widersprüchliche Regelungen darin. Es sind alle unsere Vorschläge missachtet worden. (Zwischenbemerkung von Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. )

Das sind nicht meine Ausführungen, Frau Vizekanzlerin, sondern das sind Aussagen der Gesamtgewerkschaft, und über den Verhandlungsablauf möchte ich mich hier nicht weiter verbreitern. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz. )

Herr Staatssekretär! Sie können sicher sein, dass sich die Gewerkschaften nicht auseinander dividieren lassen. Es gibt zentrale Fragen, und diese werden wir im Interesse der Kolleginnen und Kollegen gemeinsam zu lösen versuchen. (Abg. Dr. Martin Graf: Ich bin auch bei einer Gewerkschaft, aber mich hat niemand gefragt!)

Ich möchte – auch wenn Sie immer dazwischenschreien, es wird das Ganze nicht besser – nur anhand eines einzigen Beispiels die Frage der sozialen Gerechtigkeit beleuchten. Ziehen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation einer Kollegin oder eines Kollegin aus der Exekutive als Beispiel heran. Wenn ein Exekutivbeamter länger als einen Monat in den Krankenstand gehen muss – und das kann passieren –, dann verliert er ungefähr ein Drittel seines Monatsbezuges. Ich habe bei den Verhandlungen mehrmals darauf hingewiesen. Und jetzt wird ihm durch dieses Gesetz, wenn er das Pech hat, sechs Monate krank zu sein, noch einmal ein Drittel des Monatsbezuges weggenommen, und das bei einem Monatseinkommen von zirka 27 000 S oder 28 000 S. Ein Drittel des Monatsgehaltes verliert er, wenn er einen Monat in Krankenstand ist, das zweite Drittel verliert er, wenn er das Pech hat, länger als sechs Monate im Krankenstand zu sein. (Abg. Dr. Feurstein: Wie ist das mit den Überstunden?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Mertel, Pendl und Genossen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (175 d. B.) betreffend das Pensionsreformgesetz 2000 (259 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, allfällige Vollzugsdefizite bei der Kontrolle von mehrmonatigen Krankenständen zu beseitigen und im Bundespensionsamt alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit innerhalb weniger Wochen abgegeben werden können.

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