Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 209

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tigen Sanierung der gesetzlichen Pensionsversicherung bekannt. Ein wesentlicher Grund für diese Maßnahme war, das Vertrauen der jüngeren Generation in die gesetzliche Altersvorsorge zu erhalten. Dass es Finanzierungsprobleme im österreichischen Pensionssystem gibt, ist seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt. Alle Studien und Gutachten, die zwischen dem Jahr 1991 und dem Jahr 2000 erstellt wurden, zeigen ein Hauptproblem deutlich auf, nämlich ein im internationalen Vergleich viel zu niedriges Pensionsantrittsalter in Österreich bei steigender Lebenserwartung und einem drastischen Geburtenrückgang.

Die bisher eingeleiteten Pensionsreformen haben, wie wir alle wissen, diese Probleme nicht endgültig lösen können. Es ist deshalb unumgänglich – und darin sind sich alle Fachleute, auch über Parteigrenzen hinweg, einig –, rasch weitere Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge zu treffen.

Mittelfristig wird es notwendig sein, die Pensionssysteme zu vereinheitlichen und auf ein Drei-Säulen-Modell, das international bereits erprobt ist, umzustellen (Beifall bei den Freiheitlichen), und zwar auf ein Modell mit einer staatlichen Grundversorgung, einer steuerlich geförderten Betriebsvorsorge und einer unverzichtbaren eigenständigen Eigenvorsorge.

Wir alle wissen, dass die langfristige Sicherung des Pensionssystems nicht in einem Schritt und auch nicht mit einem einzigen Gesetz, wie dem heute zu beschließenden, erfolgen kann. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Jahren zweifellos folgen müssen.

Da die Gesamtausgaben der Pensionsversicherung von Jahr zu Jahr steigen, obwohl sich die Schere zwischen der Zahl der Erwerbsfähigen und der Zahl der Pensionisten noch nicht wirklich geöffnet hat, ist rasches Handeln unvermeidlich. Jedes Zuwarten hätte zur Folge, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen später umso einschneidender und härter hätten ausfallen müssen.

Bedenken Sie, nach einem Gutachten des Beirates für Renten- und Pensionsanpassung würden die staatlichen Zuschüsse zu einer Pensionsversicherung geradezu explodieren, würde die Bundesregierung nicht gegensteuern, und zwar von 63 Milliarden Schilling im Jahr 1999 auf 70 Milliarden Schilling im Jahr 2001, auf 83 Milliarden Schilling im Jahr 2003 und schließlich auf unfassbare 90 Milliarden Schilling im Jahr 2004. Das ginge eindeutig zu Lasten der Arbeitenden und der Erwerbsfähigen und wäre von staatlicher Seite her sicher nicht mehr finanzierbar.

Zu zwei Argumenten, die immer wieder vorgebracht werden, möchte ich auch kurz Stellung nehmen, nämlich zum Argument Lebensplanung und zur so genannten Verletzung des Vertrauensschutzes durch plötzlich eintretende Eingriffe in so genannte wohlerworbene Rechte.

Meine Damen und Herren! Schon in den vergangenen zwölf Jahren konnten die Österreicher ihre Lebensplanung nicht auf die unveränderte Beibehaltung geltender Rechte im Pensionssystem ausrichten, vielmehr hat der Gesetzgeber schon in diesem Zeitraum durch drei Reformen ganz eklatant in diesen Bereich eingegriffen.

Wenn Sie schon das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, Aktenzahl G 172/99-8, strapazieren, dann muss man auch darauf hinweisen, dass es der Verfassungsgerichtshof der Bundesregierung selbstverständlich freistellt, die Rechtslage für die Zukunft anders zu gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist ein erster Schritt, um die Stabilität und die Finanzierbarkeit des öffentlichen Pensionssystems längerfristig zu sichern. Alles andere, meine Damen und Herren, wäre eine Vogel-Strauß-Politik, für die wir nicht zu haben sind! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Bitte jetzt wenig Parteipolitik!)

18.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte einige Anmerkungen zum Pensionsgesetz der Beamten machen, vorerst aber einige Bemerkungen zu den Ausführungen meiner Vorredner.


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