kung insgesamt weniger als vorher aufwenden muss. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Ich stimme mit dem Abgeordneten Grünewald darin überein, dass man im unteren Teil der Einkommenspyramide beziehungsweise dort, wo die niederen Einkommen sind, früher und häufiger krank wird und auch relativ kürzer lebt. Unsere Maßnahmen haben dazu geführt, dass genau jenes Drittel berücksichtigt wird und von der Behandlungsgebühr der Ambulanzen ausgenommen ist. Es ist nicht die Absicht der Regierung, hier Belastungen einzuführen, sondern wir wollen die Über lastungen in den Ambulanzen zurückdrängen und diese für jene Patienten, die auf einen Ambulanzbesuch angewiesen sind, frei machen.
Ich darf Ihnen aus eigener Erfahrung Beispiele bringen: Kinderambulanz. – Es ist sehr wichtig, dass auch Kinder mit reinem Schnupfen behandelt werden. Wenn das aber dazu führt, dass Ärzte zwei bis drei Stunden durch die Behandlung einfacherer Dinge aufgehalten oder überlastet werden und schwer kranke, krebskranke Kinder eben diese zwei bis drei Stunden auf die Verabreichung von schmerzstillenden Medikamenten warten müssen, so ist dies sicherlich der falsche Weg. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Auf den "Friedhofsvergleich" möchte ich nicht eingehen, da ich ihn für zynisch halte.
De facto ist es aber so, dass die 150 S ja nicht dazu führen sollen, dass man sich einen Schein vom niedergelassenen Arzt holt und in die Ambulanz geht, sondern wir wollen eine Art Gatekeeperfunktion eröffnen, die bisher nicht stattgefunden hat, nämlich dass der Patient nach Möglichkeit beim niedergelassenen Arzt behandelt wird und gar nicht erst die Ambulanz aufsuchen muss.
Ich darf Ihnen das anhand eines kurzen Beispiels erklären; vielleicht verstehen Sie dann, worum es in der Gesamtheit wirklich geht.
Es gibt aus dem Jahre 1995 eine Ambulanzstudie eines Wiener Spitals, die in einer retrospektiven Untersuchung festgestellt hat, dass 75 Prozent der Leistungen, die es in einem bestimmten Zeitraum erbracht hat, auch beim niedergelassenen Arzt in gleicher Weise hätten erbracht werden können.
Im Jahre 1996, in jenem Jahr, als auch die Krankenkassen zum letzten Mal durch kräftige Beitragserhöhungen seitens der damaligen Hauptregierungspartei zur Kasse gebeten wurden, betrug der Ambulanzaufwand der Gemeinde Wien in den Wiener Spitälern 3,5 Milliarden Schilling. Wenn man davon ausgeht, wenn man das hochrechnet, dass etwa 75 Prozent der Leistungen tatsächlich beim niedergelassenen Arzt erbracht werden können, so bedeutet das einen Mehraufwand von 2,7 Milliarden Schilling. Gleichzeitig hat aber der Sozialversicherungsträger nur 560 Millionen Schilling insgesamt hineingezahlt, sodass nur 17 Prozent tatsächlich vom Krankenversicherungsträger ersetzt wurden, während 3 Milliarden Schilling praktisch Selbstbehalt des Steuerzahlers waren.
Wenn Sie das jetzt umrechnen, sehen Sie, dass sich auf Grund der Tarifpolitik und selbst bei Vollzahlung des Sozialversicherungsträgers – was mit 1 Milliarde Schilling beziffert werden kann – hier eine Nettoersparnis von 1,8 Milliarden Schilling ergeben hat, dass mehr als 50 Prozent des Gesamtaufwandes hätten erspart werden können – und zwar von Steuergeldern, und das ist wieder der Selbstbehalt aller Bürger.
Gleichzeitig, damit der Wahnsinn sozusagen noch eine Pointe hat, wurden in diesem Jahr zusätzlich 960 Millionen Schilling von der Gemeinde Wien zum Ausbau ihrer Ambulanzen aufgewendet, um den vermehrten Zustrom bezahlen zu können. Von damals bis heute haben wir wieder einen Zuwachs von 22 Prozent zu verzeichnen. Darin liegen die großen Kosten, und hier ist es wichtig, Maßnahmen zu setzen.
Gleichzeitig hat in diesem Jahr eine Privatinvestition bei den Niedergelassenen in der Höhe von 350 Millionen Schilling stattgefunden, was keinen einzigen Groschen an Steuergeldern gekostet