Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 230

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eingefordert haben, nicht nachkommen, denn die Beispiele, die ich Ihnen gegeben habe, die auf Grundlage des Buches der Grausamkeiten – sprich: der Regierungserklärung – errechnet worden sind, stimmen, wie alle Experten feststellen. Nur haben Sie inzwischen, weil Ihnen sehr viele, ja fast alle Fachleute gesagt haben, dass das, was Sie tun wollten, was Sie sich vorgenommen hatten, ein bisserl zu viel ist, eben ein bisserl nachgelassen.

Ich wäre auch heute noch in der Lage, Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen – einige davon haben Sie ja schon gehört – dafür vorzulegen, dass viele Menschen in Zukunft weniger Pension haben. Sie werden daher verstehen, geschätzte Frau Bundesministerin: Da nicht Sie Recht haben, sondern ich, sehe ich keinen Grund dafür, mich bei Ihnen zu entschuldigen.

Des Weiteren möchte ich noch Folgendes mit ein, zwei Sätzen festhalten: Es hat auch die gesamte heutige Debatte wieder gezeigt, dass Sie überhaupt nicht bereit sind, auch nur einen Millimeter breit den vernünftigen Vorschlägen der Oppositionsparteien nachzugeben. Ich greife nur einen Punkt heraus: Sie alle haben versichert, dass die Kinder bei den Ambulanzgebühren ausgenommen sind. Aber Sie haben es nicht einmal der Mühe wert gefunden, einen Punkt 7 in die Vorlage aufzunehmen und explizit hineinzuschreiben, dass Kinder zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr ausgenommen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Silhavy und Genossen vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, den Entwurf betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen, um ein Zeichen. (Rufe: ÖAAB!)  – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ferner liegt hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird, ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Silhavy und Genossen vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz geändert wird, an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Schließlich liegt hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend das Pensionsreformgesetz 2000 ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen vor.

Auch über diesen Rückverweisungsantrag lasse ich sogleich abstimmen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, den Gesetzentwurf betreffend das Pensionsreformgesetz 2000 an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die einzelnen Gegenstände selbst, die ich getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 in 254 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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