Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 251

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Ein Wunsch auf Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

22.06

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das uns vorliegende Gaswirtschaftsgesetz und ebenso die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes sind nicht Selbstzweck schlechthin.

Die Richtlinie hätte uns noch Zeit gelassen, den Markt sowohl für Gas als auch für Strom in etwas längeren Etappen zu öffnen, als wir dies mit diesen Vorlagen tun werden. Das wesentlichste Ziel dieser beiden Vorhaben war jedoch und ist, die Strom- und Gaspreise für Millionen von Haushalten in Österreich zu senken und darüber hinaus für Industriebetriebe und kleinere wie auch mittlere Unternehmen – bei großen Industriebetrieben, die jetzt bereits zugelassene Kunden sind, ist dies schon in einem gewissen Umfang geschehen – die Preise zu senken, um den Standort zu sichern.

Die SP/VP-Regierung hat diese Thematik über die Beschlussfassung des ElWOG hinaus im Vorjahr bereits andiskutiert und zum Teil auch verhandelt. Es war daher, glaube ich, nur logisch, vor allen Dingen, weil die Regierungsparteien, wenn sie Wert auf eine qualitativ hochwertige Umsetzung der Marktöffnung legten, die Zustimmung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit benötigten, uns in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Wir haben daher unsere Vorstellungen in der Öffentlichkeit wie auch bei den Verhandlungen entsprechend geäußert.

Wir halten die Marktöffnungsziele für wirklich sehr ambitioniert. Beim Gas soll der Markt für Endverbraucher im Umfang von 25 Millionen Kubikmetern bereits ab 1. August 2000 und ab 1. Oktober 2002 zur Gänze geöffnet werden. Wir hätten es zwar bevorzugt, in der ersten Etappe 20 Millionen Kubikmeter vorzusehen, weil damit die Ungleichheiten etwas geringer ausgefallen wären, können aber mit dieser Vorgangsweise durchaus leben.

Beim Strom sind wir von fast derselben Vorstellung ausgegangen. Wir waren zwar der Meinung, dass der Markt für kleinere und mittlere Unternehmen und für alle Verteilunternehmen bereits ab 1. Jänner 2001 geöffnet werden könnte und der Minister ermächtigt sein sollte, per Verordnung generell zu öffnen. Aber die vorliegende Lösung ist unserer Meinung nach auch durchaus akzeptabel, vor allem weil, wenn all das rechtzeitig zu wirken beginnt, der Minister die Möglichkeit hat, bereits drei Monate vor der im Gesetz mit 1. Oktober 2001 festgelegten Öffnung, also schon am 1. Juli 2001, zur Gänze zu öffnen.

Für alle EVUs, für alle in der E-Wirtschaft ebenso wie in der Gaswirtschaft ist diese Vorgangsweise eine große Herausforderung. Wir waren der Meinung, dass das nur funktionieren kann, wenn ein bestimmtes Regelwerk installiert wird. Dabei steht an der Spitze der so genannte Regulator. Dieser wird im zu beschließenden Gesetz weiterhin im Verfassungsrang gehalten, sodass es Änderungen in diesem Zusammenhang wiederum nur mit qualifizierter Mehrheit wird geben können.

Unsere Vorstellungen vom Regulator waren und sind: Er hat unabhängig zu sein. Er muss rasch und effizient arbeiten, um die Vielzahl der Aufgaben entsprechend erledigen zu können. Wir waren der Meinung – und ich weiß mich hier eins mit einigen anderen der Mitverhandler –, wir könnten mit einer Regelzone über ganz Österreich auskommen. Wir müssen aber, glaube ich, politisch zur Kenntnis nehmen, dass Vorarlberg ebenso wie Tirol jeweils eine eigene Regelzone bleiben werden. Das übrige Österreich ist dann in einer weiteren, der dritten Regelzone zusammengefasst.

Herr Bundesminister Bartenstein! Ich habe in diesem Zusammenhang ein Anliegen: Wir haben ja, da wir von verschiedenen Seiten dazu aufgefordert wurden, auch überlegt, ob es nicht Aus


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