Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 252

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weichmöglichkeiten für die Aufgabe des Clearing und Settlement geben sollte. Ich weiß jetzt aus Gesprächen, dass Sie den Verhandlern versichert haben, dass diese Leistung von der Elektrizitäts-Control GmbH ausgeschrieben werden wird. Wenn das der Fall ist, dann können wir meiner Meinung nach davon Abstand nehmen, das verhandelte Paket noch einmal zu öffnen, um diese Ausweichregelung mit hineinzunehmen, weil allein auf Grund der Ausschreibung gewährleistet ist, dass wirklich der Bestbieter zum Zuge kommen wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt bei den Vorlagen ist der Bereich der erneuerbaren Energieträger. Sie wissen, wir haben uns ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2010 sollen die CO2-Belastungen der Luft um 13 Prozent verringert werden. Es ist daher erforderlich, den Bereich der erneuerbaren Energieträger weiter zu fördern und zu unterstützen. Wir konnten uns darauf einigen, dass der Bereich der klassischen erneuerbaren Energieträger so wie bisher auf Länderebene über Einspeisregelungen gefördert wird.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang das höher gesteckte Ziel, bis 2007 einen Anteil von 4 Prozent zu erreichen, mit dem in erster Linie den Wünschen der Biomassebetreiber entgegengekommen werden soll und das sich auch daraus ergibt, dass wir den Kreis der in diesem Zusammenhang anzuerkennenden Ökostromanlagen etwas erweitert haben. Es wurden Mischfeuerung und Abfallverbrennung mit hohem bioenergetischen Anteil mit hineingenommen, erstmals aber auch klar und deutlich die Kleinwasserkraft, und zwar auf der Basis von 10 Megawatt und mit einem Ziel von 8 Prozent, wobei auch noch festgehalten wird, dass die Zielgröße im Bedarfsfall evaluiert werden kann. Die Grundlage dieser Regelung sollen Zertifikate bilden.

Auch für die Kraft-Wärme-Kopplung haben wir eine für alle befriedigende Lösung gefunden, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Fernwärmeversorgung in Ballungszentren sicherzustellen, und mit 31. Dezember 2004 befristet ist.

Was das Gaswirtschaftsgesetz betrifft, so wurde auch in diesem Bereich überlegt, in mehreren Etappen zu öffnen. Das ElWOG hat uns gezeigt: je mehr Etappen, umso größer die Ungleichheiten, die damit geschaffen werden.

Was eines der Kernprobleme im Gaswirtschaftsgesetz, und zwar das der Take-or-pay-Verträge betrifft, so möchte ich dieses jetzt aus Zeitgründen inhaltlich nicht weiter ausführen, aber in diesem Zusammenhang doch sagen, dass den Beamten des Wirtschaftsministeriums eine wirklich gelungene Lösung geglückt ist. Ich kann dazu nur gratulieren, und ich glaube, diese Lösung ist wirklich handhabbar.

Die Position der Gaswirtschaft in diesem Zusammenhang, die die Drei-Parteien-Einigung bedauert, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht bedauert sie sie deswegen, weil sie nicht bereit war, von ihrer Extremposition, nämlich einer Totalöffnung erst ab 2008, abzugehen. Die tatsächliche Totalöffnung wird ja 2002 erfolgen. Mir wurde auf alle Fälle berichtet, dass ihre Verhandler gegenüber der Regierung dem vorliegenden Entwurf zum Gaswirtschaftsgesetz zugestimmt haben.

Zusammenfassend sollte, glaube ich, erwähnt werden, dass mit dem vorliegenden Gaswirtschaftsgesetz aus vielen Einzelgesetzen, die im Laufe der letzten hundert Jahre in Österreich entstanden sind, ein kompaktes, klares und übersichtliches Gesetz geschaffen wird, das für die Kunden, also auch für die Konsumenten, viele Chancen, aber auch für die in der Gaswirtschaft Tätigen mehr Chancen als Risken mit sich bringen wird.

Abschließend danke ich den Beamten für ihre großartige Unterstützung bei den Verhandlungen, ich danke den Verhandlern der Regierungsparteien, und ich möchte mich vor allem beim Verhandlungsführer, Kollegen Kopf, namentlich für seine faire Verhandlungsführung bedanken.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen der Regierungsvorlage einschließlich der Abänderungsanträge zu, ganz im Sinne einer weiterführenden, konstruktiven Oppositionspolitik!


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