Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 253

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Nicht zustimmen können und werden wir der Regierungsvorlage, mit der das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, aufgehoben werden soll. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

22.18

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Oberhaidinger hat den Inhalt der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und des Gaswirtschaftsgesetzes im Wesentlichen schon referiert.

Ich möchte zunächst grundsätzlich festhalten: Diese Reformpartnerschaft von FPÖ und ÖVP schafft in wirklich erstaunlich kurzer Zeit die Umsetzung wichtigster Vorhaben struktureller Art für dieses Land: ganz zu Beginn die Neuordnung der Ministerien in einer Form, wie wir sie uns eigentlich schon seit vielen Jahren wünschen; ein Notbudget in Rekordzeit, obwohl keine Vorgaben und Vorarbeiten dafür vorhanden waren; eine Angleichung von Arbeitern und Angestellten, was im Grunde seit vielen Jahren ein Wunsch aller Parteien war; die jetzt gerade beschlossene Pensionssicherung, vor allem für unsere jetzige und nächste Generation; und auch die Umsetzung von EU-Richtlinien, die noch beschlossen werden, morgen im UVP-Bereich und in Kürze für die IPPC- und Seveso-Richtlinie.

Jetzt wird mit diesen Gesetzen eine enorme Verbesserung der Rahmenbedingungen sowohl für die Wirtschaft als auch – wie du richtig sagst, Georg – für die Konsumenten – für jeden einzelnen Konsumenten, ob klein oder groß – beschlossen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Folge wird sein: günstigere Energiepreise für die Wirtschaft sowie für den einzelnen Haushaltskunden durch die von dir, Kollege Oberhaidinger, zitierten Marktöffnungen bei Gas und bei Strom. Es muss allerdings auch dazugesagt werden, dass jede Liberalisierung Rahmenregulierungen braucht und nicht ungehindert geschehen kann. All diese Regelungen über Regulator, Verrechnungsstellen, Regelzonen sind daher notwendiges Regelwerk, damit diese Dinge funktionieren können.

Es gehören auch noch politisch gewollte Einschränkungen dazu, wie zum Beispiel die als Förderung für die erneuerbaren Energieträger gedachten, aber natürlich auch Einschränkungen, was die völlige Marktliberalisierung und Marktfreiheit betrifft, weiters die schon zitierte Förderung für die Kleinwasserkraft und jene für die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – auch dies ist politischer Wille aller drei Parteien –, die Einschränkungen oder die Verhinderung des Imports von Atomstrom in § 13.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf den inzwischen im Saal verteilten Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf, Hofmann und Oberhaidinger, der genau diese zwei Punkte, nämlich die Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energieträger auf 4 Prozent in der vierten Stufe und die Verhinderung des Atomstromimports betrifft, verweisen und diesen Antrag hiemit auch formell einbringen. Das waren neben legistischen Verbesserungen die zwei wesentlichen Kernpunkte dieses Antrages.

Dieser Antrag beziehungsweise diese Gesetzesänderungen beinhalten notwendigerweise eine Reihe von Verfassungsbestimmungen zur Schaffung dieser Kompetenzverschiebungen von den Ländern zum Bund, zur Schaffung dieses Regulators und so weiter.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei unseren Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion wirklich sehr herzlich bedanken, vor allem dafür, dass es möglich ...

Präsident Dr. Heinz Fischer (in Richtung des auf seinem Mobiltelefon sprechend sich zum Ausgang auf der Rückseite des Saales begebenden Abg. Dr. Khol): Kollege Khol! Die Kassa! –


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