Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 254

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Bitte fortzusetzen! (Abg. Dr. Khol begibt sich, der Vereinbarung, dass bei Verwendung eines Mobiltelefons im Sitzungssaal 1 000 S zu entrichten sind, Rechnung tragend, zum Präsidium.)

Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Er kassiert es bei uns auch! (Heiterkeit.)

Ich möchte mich also wirklich sehr herzlich bedanken für die sehr konstruktiven Gespräche, die wir in diesem Zusammenhang führen konnten, und natürlich auch dafür, dass es dann möglich war, in einem, glaube ich, fairen Verhandlungs- und Austauschprozess Lösungen zustande zu bringen, die es auch den Sozialdemokraten ermöglicht haben, diesem Gesetz zuzustimmen. Herzlichen Dank für diese Fairness in den Verhandlungen! – Das sei hier ganz besonders erwähnt. (Beifall bei der ÖVP und der Abg. Mag. Hartinger. )

Ein kleiner Wermutstropfen – nicht aber, was die Sozialdemokratie betrifft – ist die Tatsache, dass es in letzter Minute, obwohl es fast gelungen wäre, dann doch nicht gelungen ist, auch die Grünen noch ins Boot zu holen. Das konnte leider nicht gelingen. Ich finde es schade, dass es an dieser an sich nicht mehr notwendigen Verschärfung des § 13, die gefordert wurde, gescheitert ist. Aber immerhin, wir waren in den Gesprächen doch sehr nahe dran (Abg. Dr. Lichtenberger: Nehmt das hinein, dann passt es!), und das soll auch positiv erwähnt werden.

Abschließend glaube ich sagen zu können, dass dieses Gesetz durch diese Öffnung des Marktes und die damit sinkenden Energiepreise, die im Augenblick im internationalen Vergleich viel zu hoch sind, insgesamt ein sehr guter Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Österreich, vor allem, was die Wirtschaft betrifft, ist. Profitieren werden davon aber auch die Haushaltskunden, also auch jeder in seinem Haushalt. Insgesamt ist es, glaube ich, wieder ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Standortbedingungen in Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag liegt vor, ist in den Grundzügen erläutert worden, ordnungsgemäß unterfertigt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Dipl.-Ing. Hofmann, Oberhaidinger und Kollegen zur Regierungsvorlage 66 der Beilagen in der Fassung der Regierungsvorlage Zu 66 der Beilagen (Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz – GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird, das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen werden (Energieliberalisierungsgesetz), in der Fassung des Ausschussberichtes (210 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

"Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes 210 der Beilagen wird geändert wie folgt:

1. Artikel 1 § 79 Abs. 4 lautet:

,(4) Vor In-Kraft-Treten des 6. Teiles anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen durchzuführen.‘


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