Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 274

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schaftsminister, wie wollen Sie verhindern – wir haben das auch im Ausschuss andiskutiert –, dass Lehrbetriebe künftig an Stelle von Lehrstellen nur mehr Vorlehrstellen anbieten, da dies billiger und einfacher sein kann und der Jugendliche ja während der neuen Probezeit von sechs Monaten jederzeit nach Hause geschickt werden kann? Sie öffnen hier Saisonaushilfen, Saisonarbeitskräften, insbesondere im Gastgewerbe und im Handel, Tür und Tor.

Ich denke, sehr verehrte Damen und Herren, der dadurch erfolgende Abbau von bestehendem Schutz ist auch ein Rechtsabbau, und das verbirgt sich auch in den vorliegenden Anträgen: Die Behaltezeit wird von vier auf drei Monate verkürzt, obwohl eigentlich in der Wirtschaft in vielen Branchen Übereinstimmung darüber besteht, dass sie verlängert gehört, nämlich auf sechs Monate, wie das auch viele Kollektivverträge vorsehen. Man kommt also auf der Praktikerseite auf die Idee, dass die Frist, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, zu kurz ist, und sie wird auf KV-Ebene verlängert. Sie aber gehen hier einen Schritt zurück. Es ist ein Rückschritt, was Sie hier vorschlagen!

Beim Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz ergibt sich eine ähnliche Problematik: Was soll künftig ein Lehrling zwischen 22 und 23 Uhr lernen, was er nicht vor 22 Uhr hätte lernen können? – Das ist die Frage, die sich stellt. – Nämlich nichts: Er kann in dieser zusätzlichen Stunde nichts anderes lernen als sonst auch, und daher wird der Lehrling gerade in dieser Zeit zum Wegräumer, zum Abräumer, zum Gläserwäscher, und das in vielen Betrieben, bei denen, wie Sie selbst wissen, die Küche schon längst geschlossen ist.

Das ist daher eine Ausdehnung der Beschäftigungsmöglichkeit und nicht der Ausbildungsmöglichkeit. (Abg. Haigermoser: Eine Vorbereitung auf das Selbständigwerden, Herr Kollege!) Aber ich gebe zu, diese Bundesregierung ist konsequent (Abg. Haigermoser: Eine Vorbereitung auf das Selbständigwerden! – Abg. Parnigoni: ... jeder Fetzentandler!): Was immer sie plant und umsetzt, immer profitiert davon die Wirtschaft, und die Arbeitnehmer, ob jung oder alt, zahlen die Zeche! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Puttinger: Das ist echter Klassenkampf! ... ist unrichtig! Parnigoni, du weißt das ganz genau und schaust zu!)

23.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.35

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs vielleicht zwei Sätze sagen: Die duale Ausbildung war in Österreich jahrzehntelang das Erfolgsmodell, und das wissen Sie, Herr Kollege Riepl. Internationale Wettbewerbe dekretieren uns eine erstklassige Ausbildung in diesem Ausbildungsweg, und die Ergebnisse von Lehrabschlussprüfungen kann man so oder so interpretieren. Zweifelsohne aber sind jene, die die Lehrabschlussprüfung bestehen, für das Leben in der Wirtschaft einmalig vorbereitet, und sie werden auch dort ihren Mann beziehungsweise ihre Frau stellen können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Puttinger, Haigermoser und Kollegen betreffend Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

"Der eingangs angeführte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

‚Der bisherige Text des Art. IV erhält die Bezeichnung "Z 1". Folgende Z 2 wird angefügt:


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