Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 284

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Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Puttinger, Haigermoser und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein vom Abgeordneten Brosz gestelltes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Schließlich liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen auf namentliche Abstimmung hinsichtlich der dritten Lesung vor.

Ich werde zunächst über die von dem Zusatzantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach, dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes und schließlich, entsprechend dem erwähnten Verlangen, in dritter Lesung über den Gesetzentwurf namentlich abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 3 in der Fassung des Ausschussberichtes. (Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Puttinger, Haigermoser und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 2 und die dadurch bedingte Änderung der Ziffernbezeichnung in Artikel IV zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja", das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise "Nein", das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, jeweils den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Auer wird Sie später dabei ablösen. – Danke.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Reitsamer beziehungsweise den Schriftführer Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.


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