Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 36

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die Genehmigung von Observationen nicht mehr durch den Rechtsschutzbeauftragten, sondern durch die entsprechenden Behörden des Innenministeriums erfolgen soll.

Wir kritisieren weiters, dass es keine Information des Rechtsschutzbeauftragten durch den Bundesminister für Inneres gibt. Der Rechtsschutzbeauftragte hat offensichtlich nur mehr die Funktion eines Feigenblattes. Und schließlich kritisieren wir, dass auch alle Zugangsschranken fehlen und dass in die Entscheidung, ob sich die Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung stellt und daher sensible Daten ermittelt werden dürfen, der Rechtsschutzbeauftragte leider nicht mehr eingebunden wird.

Ich meine, dass das eine sehr gefährliche Entwicklung ist und dass der Rechtsschutzbeauftragte, selbst wenn er erfährt, dass es eine Amtshandlung gibt, nicht die Möglichkeit hat, die erweiterte Gefahrenerforschung, diese Amtshandlung zu stoppen. Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten ist von Ihnen leider so konstruiert worden, dass er ausschließlich ein zahnloser Tiger geworden ist. Und das lehnen wir ganz entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben aber bei diesen Gesetzen auch die Mitarbeit des Parlamentes missachtet. Ich denke daher, dass es notwendig und wichtig wäre, dass der Entschließungsantrag, den ich heute hier eingebracht habe und der Ihnen allen vorliegt, von Ihnen unterstützt wird. Mit diesem Entschließungsantrag soll sichergestellt werden, dass das Parlament die Wirksamkeit der Maßnahmen und die damit zusammenhängenden tatsächlichen Rechtsschutzmaßnahmen auch wirklich einschätzen kann. Mit diesem Entschließungsantrag soll weiters sichergestellt werden, dass in Zukunft das Parlament ausführlich informiert wird, dass vierteljährlich im Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten Bericht erstattet wird und bis zum 31. Dezember 2001 ein Erfahrungsbericht vorgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn schon viele Warnungen wichtigster Experten in unserem Lande – von Mittler, Funk über die Datenschutzkommission bis zu Helige und Öhlinger – ignoriert werden, dann bitte ich Sie, wenigstens diesem heutigen Entschließungsantrag zuzustimmen, weil er garantieren soll, dass wenigstens das Parlament in diese Amtshandlungen einigermaßen miteingebunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne können wir heute der Vorlage des Militärbefugnisgesetzes, aber auch der Vorlage der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes nicht zustimmen, weil damit Grundrechte entscheidend beschnitten werden und von Ihnen leider die notwendige Kontrolle verunmöglicht wird.

Deshalb ein klares Ja, pardon: ein klares Nein!, zu Ihren Vorstellungen, wie in Zukunft Politik in diesem Lande gemacht werden soll. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der Freiheitlichen und Rufe: Das "Ja" war ganz schön entlarvend!)

10.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Schlögl! Ich nehme an, dass der Entschließungsantrag vom nächsten Redner verlesen wird; erst dann kann ich ihn in die Verhandlungen miteinbeziehen. Oder wollen Sie ihn noch rasch verlesen? (Abg. Mag. Schlögl: Der nächste Redner wird ihn verlesen.) Gut.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé. – Bitte.

10.16

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr ehemaliger Bundesminister Schlögl, auch aus Ihren teilweise ziemlich polemischen Ausführungen ist eigentlich nicht hervorgegangen beziehungsweise hat es vielmehr auch darin überhaupt keinen Zweifel daran gegeben, dass vom Standpunkt der Sicherheitsüberlegungen das Instrumentarium der so genannten erweiterten Gefahrenerforschung, nämlich die optische und die akustische Überwachung und der automationsunterstützte Datenabgleich absolut notwendig ist. Als Beweis dafür beziehungsweise als Grundlage dient ja nicht nur Ihre heutige Rede, sondern auch die Politik, die Sie als Innenminister während der vergangenen Jahre gemacht haben.


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