Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 56

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Hause zu kommen. Diesen Eindruck erwecken Sie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Petrovic! Sie haben erwähnt, dass in diesem Gesetz die Gesinnung zur Reduzierung auf männliche Sicherheitsbegriffe zum Ausdruck kommt. – Ich habe darüber nachgedacht. Ich habe sehr gut zugehört. Ich sage Ihnen, Frau Kollegin Petrovic: Ich war sehr oft mit dabei, wenn Frauen wegen Verbrechen zu Opfern geworden sind, und ich war immer sehr betroffen, wenn das eingetreten ist. Ich sage Ihnen aber auch, dass wir mit dem Gesetz, das wir heute hier beschließen, möglicherweise in die Lage versetzt werden, das eine oder andere Verbrechen von vornherein zu verhindern. Darüber haben wir noch nicht nachgedacht.

Wir haben uns, Frau Kollegin, bislang überhaupt nur mit politischer Kriminalität, organisierter Kriminalität und vielleicht noch mit religiösen Anschlägen beschäftigt, aber dass unter Umständen die Bestimmung, die wir heute im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes beschließen, dazu angetan ist, der Polizei in der Alltagsarbeit große Unterstützung zu gewähren, darüber hat offensichtlich niemand nachgedacht. (Abg. Dr. Pilz: Haben Sie es nicht gelesen?)

Herr Kollege Pilz, auf Sie komme ich dann noch ganz speziell – ganz speziell! – zu sprechen, denn ich bin dermaßen betroffen über das, was Sie sagen und was Sie uns sozusagen unterstellen, dass ich sagen muss: Das muss eine Reaktion nach sich ziehen, das kann man nicht so hinnehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Pilz! Ende der achtziger Jahre wurde in Graz im Zuge des Avantgarde-Festivals "steirischer herbst" ein Anschlag von einem rechtsradikalen Spinner – so sage ich es einmal – verübt. Er hat die Marienstatue angezündet, und man hat ihn später erwischt. Und wissen Sie, wodurch man ihn erwischt hat? Indem man ihn lange Zeit observiert hat – die Marienstatue und den Tatort –, weil bekannt ist, dass Täter sehr oft wieder zum Tatort zurückkommen. (Abg. Dr. Pilz schlägt die Hände über dem Kopf zusammen!)

Herr Abgeordneter! Sie schlagen jetzt die Hände über dem Kopf zusammen, aber ich sage Ihnen: Das Vorgehen der Polizei war damals gesetzlich nicht gedeckt. Erst die Bestimmung von heute versetzt die Polizei in die Lage, auch nach bereits erfolgten Attentaten sozusagen überwachen zu können. (Abg. Dr. Pilz: Wegen einer Marienstatue!? Hat die Marienstatue Persönlichkeitsrecht?) Sie haben sich das in Wirklichkeit nicht angeschaut!

Herr Kollege Pilz, ein anderes Beispiel: In Graz wurde erst vor kurzem ... (Abg. Öllinger: Das geht zu weit!)  – Das geht nicht zu weit! Bitte diskutieren Sie einmal mit Fachleuten, die wirklich etwas davon verstehen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Entschuldigung, aber Sie verstehen von Polizeisicherheitsarbeit null! Sie unterstellen anderen ständig irgendwelche Vorgangsweisen, die nicht mit den Gesetzen konform gehen. Sie haben keine Ahnung von der tatsächlichen Arbeit der Polizei und reden so, als ob Sie eine Ahnung davon hätten, und beschuldigen Dritte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz: Die Überwachung einer Marienstatue!)

Es geht nicht um die Marienstatue – hören Sie mir zu! –, sondern darum, dass man überwacht und so den Täter gefunden hat, weil der Rechtsradikale der Polizei bekannt war. Auf welcher Rechtsgrundlage hat man denn überwacht, Herr Kollege Pilz? Das ist Ihnen offensichtlich entgangen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz. )

Dass sich die SPÖ – auf Sie, Kollege Pilz, komme ich danach noch einmal zu sprechen – heute so verhält, ist für mich eigentlich eine Enttäuschung, und zwar deswegen, weil das Gesetz eigentlich im Großen und Ganzen heute so vorliegt, wie es im Vorjahr hätte beschlossen werden sollen. Es gibt nur hinsichtlich einer einzigen Bestimmung einen Unterschied zur Gesetzesvorlage des Vorjahres, nämlich bei der Installierung eines Rechtsschutzbeauftragten, anstelle dessen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Kommission urgierten. Wissen Sie, wie diese von Ihnen vorgeschlagene Kommission ausgeschaut hätte? – Sie haben verlangt, dass man einen Rechtsschutzbeauftragten mit drei Stellvertretern ernennt, und das wäre dann diese Kommission gewesen. Jetzt wird es so geregelt, dass ein Rechtsschutzbeauftragter ernannt wird und zwei Stellvertreter bestellt werden, und das heißt Rechtsschutzbeauftragter und nicht Kommission, aber die haben dieselbe Aufgabe. Deswegen verstehe ich die SPÖ nicht.


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