Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 55

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wenn es um Menschenrechte, um Unterdrückung, um das Niederschlagen einer Protestbewegung gegangen ist, auf die Seite der Staaten, der dortigen Militärs und Autoritäten gestellt und gegen die BürgerInnenbewegungen, obwohl die eigentlich die Sicherheit, die Menschenrechte und die Freiheit verteidigt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Wie soll ich von einer Behörde, die in der Vergangenheit immer oder oftmals auf der falschen Seite stand, wie soll ich von einer Behörde, die sich in einigen wenigen Akten ja offenbart hat, annehmen, dass sie in Zukunft eine bessere Einschätzung über Gefahren hat?

Nun einige Bemerkungen zu den Instrumenten und Mitteln. Sie waren so empört über den Vergleich mit dem Jahre 1934. Wenn ich den Text des Gesetzes lese, so muss ich sagen: Ich kann es auch nicht anderes verstehen, wenn darin zum Punkt "lebensgefährdender Waffengebrauch" steht, dass dieser grundsätzlich gegen Unbeteiligte nicht zulässig ist, aber dann schon – ich wiederhole: lebensgefährdender Waffengebrauch gegen Unbeteiligte –, wenn es – ich verkürze – zur Sicherheit von militärischen Interessen, von Personen im militärischen Interesse notwendig ist.

Ich frage Sie: Was ist das anderes, als dass man in Menschenmengen schießen kann – die Polizei, sage ich ausdrücklich, darf das nicht, und das ist gut und richtig so –, was ist denn das für eine Bestimmung? Und das, was im Ausschuss dazu kam, war ja noch empörender! Schauen Sie sich die bisherigen Rechtsgrundlagen an! Das durfte man ja bisher auch tun. Anstatt das abzustellen, verbriefen und verankern Sie das jetzt in einem Gesetz des Jahres 2000. Das halte ich für einen bodenlosen Skandal. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Allerletztes, und zwar zu dem enormen Defizit an irgendwelchen staatstheoretischen oder philosophischen Überlegungen: Sie sind immer entsetzt und empört, wenn hier eine theoretische Abhandlung auch über Begriffe wie "Anarchie", über Vorstellungen vom idealen Staat, vielleicht auch über die utopische Möglichkeit des Wegfalls von Staatsgewalt stattfindet. (Abg. Jung  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das ist eine zentrale Forderung!) Das ist eine Tradition, vielleicht eine idealistische Tradition, die sich seit der Antike durchzieht – in den Vorstellungen von goldenen Zeitaltern, in denen eine Staatsgewalt gar nicht mehr notwendig sein wird, weil sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gesetze halten, weil der Staat nicht mehr notwendig ist.

Ich weiß schon: Wir sind weit entfernt von diesen Idealen, und wir haben deswegen ein Staatsgewaltmonopol geschaffen, dieses ist aber an Bedingungen geknüpft. Vielleicht sind Ihnen solche Fragen unbekannt wie die Frage, was Staaten von Räuberbanden unterscheidet, was die staatliche Gewalt von der Gewalt der Verbrecher, der Räuberbanden unterscheidet. Da gilt ein einziges Kriterium, und das heißt Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die unbedingte Durchsetzbarkeit dieser Grundrechte. Diese rechtsstaatlichen Kautelen – und das ist eine lange Tradition, die erkämpft wurde, die in bürgerlichen Revolutionen und auch mit Opfern erkämpft wurde – können nur von Einrichtungen mit der Qualität von Gerichten sichergestellt werden. Wenn Sie jetzt Rechtsschutzbeauftragte, von Ministern, von Verwaltungsorganen ernannt, schaffen, dann ist das nicht einmal ein Feigenblatt, und dann wird die Frage legitim: Was unterscheidet Staaten von Räuberbanden? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Sie ziehen an der eigenen Maske, Frau Kollegin! – Abg. Öllinger  – in Richtung des Abg. Jung –: Bei Ihnen gibt es nichts zu ziehen!)

11.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

11.34

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Petrovic und Herr Kollege Pilz, ich muss sagen: Ich bin einigermaßen betroffen, ich bin wirklich betroffen, denn wenn hier im Hohen Hause nicht Damen und Herren wären, die Österreicher sind, sondern Menschen, die aus einem fremden Staat kommen, dann müssten diese glauben, in Österreich sei die Militärdiktatur ausgebrochen, und sie würden große Angst bekommen und dieses Haus schnellstens verlassen, um wieder nach


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