gungsminister einen Rechtsschutzbeauftragten einrichtet? (Abg. Ing. Westenthaler: Das Gleiche! – Abg. Dr. Kostelka: Wollen Sie das wissen, Herr Kollege?)
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Kostelka, es gibt einen Unterschied! (Abg. Dr. Kostelka: Ja, einen wesentlichen!) Denn nach unserer Regelung – und auch durch einen Abänderungsantrag, den Sie im Ausschuss noch eingebracht und beschlossen haben – hat der Rechtsschutzbeauftragte jetzt wesentlich mehr Rechte als nach Ihrer Regelung, die Sie am 27. April 1999 beschlossen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Kostelka: Herr Kollege Scheibner, wollen Sie das wirklich wissen?)
Herr Kollege Kostelka! Dann wird so sehr kritisiert ... (Abg. Dr. Kostelka: Sie wissen genau, dass wir Protokoll-Anmerkungen gemacht haben, und über diese Protokoll-Anmerkungen wollen Sie hinwegtäuschen!) Als Verfassungsbestimmung hätte man das einrichten müssen. (Abg. Dr. Kostelka: Sie wissen ganz genau, dass das die Wahrheit ist!) Ich verstehe schon, dass Sie das nicht gerne hören möchten. (Abg. Dr. Kostelka: Nein, Sie wollen nicht zuhören!) Es ist eben schwierig, Herr Kollege Kostelka, sich auf die angeblich so einfache Linie der Oppositionspartei einzurichten. (Abg. Dr. Kostelka: Sie sind jetzt Minister und wollen regieren! Es stimmt nicht! Das ist schlicht und einfach die Unwahrheit! Das wissen Sie!)
Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist ein sehr wichtige Materie. Sie wissen ganz genau – das habe ich auch Ihnen gesagt –, dass ich sehr offen bin und sehr offen gewesen bin für alle konkreten Abänderungsvorschläge und Anträge. (Abg. Dr. Kostelka: Dann berichten Sie konkret ...!) Es hat aber bis dato von Ihnen und von den Grünen nicht einen einzigen konkreten Abänderungsantrag zu diesem Entwurf gegeben. (Abg. Dr. Kostelka: Dann sagen Sie endlich die Wahrheit!) Alle konkreten Abänderungsvorschläge, wie etwa jene der Datenschutzkommission oder von anderen Institutionen, die eingebracht worden sind, sind berücksichtigt worden und haben auch in einem umfangreichen Abänderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen ihren Ausfluss gefunden.
Herr Kollege Kostelka! Meine Damen und Herren! Es wird da immer wieder von der Verfassungsmäßigkeit gesprochen (Abg. Dr. Kostelka: Werden wir ja sehen!), und es werden Verfassungsexperten in Argumenten zitiert. Sie sagen aber selbstverständlich nicht dazu, dass es andere Verfassungsexperten gibt, die genau jene Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit dieser Materie bestätigen, die Sie bestreiten. (Abg. Mag. Stoisits: Wer sind denn die?) Es gibt da verschiedene Experten wie zum Beispiel Universitätsprofessor Raschauer. Er ist für Sie vielleicht niemand, weil er eben nicht Ihrer Meinung entspricht. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Im Ausschuss hat er das nicht gesagt! – Weitere Zwischenrufe.)
Meine Damen und Herren! Es gibt hier widerstreitende Meinungen, gut. Aber ist das etwas Besonderes? Das kann doch nur für jemanden etwas Besonderes sein, der sagt: Die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes ist etwas Unangenehmes. – Ich sage Ihnen, dass die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes nichts Unangenehmes, sondern etwas Notwendiges ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wir wollen – das ist vielleicht auch ein Beispiel für ein neues Regieren – eben nicht durch ein ausuferndes Anwenden von Verfassungsbestimmungen die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes ausschalten. Das haben wir früher immer kritisiert, als es von der vorigen Regierung allzu oft angewendet wurde. Diesen Fehler werden wir selbstverständlich nicht machen.
Wir haben hier eine Regierungsvorlage eingebracht, und das Parlament hat zu entscheiden, ob es seine Zustimmung gibt. Wenn es diese Entscheidung gegeben hat, dann hat der Verfassungsgerichtshof jetzt – im Gegensatz zu früher – selbstverständlich die Möglichkeit, dieses Gesetz zu überprüfen. Wenn er es bestätigt, dann ist es gut; wenn er es nicht bestätigt, werden wir es korrigieren. Aber daran etwas Schlechtes zu finden, etwas demokratiepolitisch Bedenkliches, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, Herr Kollege Kostelka, meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! (Abg. Dr. Kostelka: Sie haben auf die Verfassung einen Eid abgelegt, und die haben Sie zu wahren! Oder Sie missachten die Verfassung!)