Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 84

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Wir waren jedoch der Meinung, dass zu diesen traditionellen und üblichen Rechtsschutzinstrumenten in diesem besonders sensiblen Bereich eine zusätzliche Instanz geschaffen werden soll, die auch begleitend und vorbeugend die Maßnahmen überprüfen und begleiten soll, und das ist mit dem Rechtsschutzbeauftragten gelungen. Daher stellt dessen Installierung einen wichtigen Schritt dar, um im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit für eine Verbesserung zu sorgen.

Daher glaube ich, dass mit diesem Militärbefugnisgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, mit dem die Rechtsunsicherheit, die derzeit im Bereich der militärischen Landesverteidigung, vor allem im Bereich der militärischen Nachrichtendienste, besteht, beseitigt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung des Abg. Dr. Cap –: Diese Rede hatte die Qualität einer Vorlesung! Da können Sie lernen davon!)

13.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte.

13.26

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte nur ganz kurz auf einige Bereiche eingehen, die von Abgeordneten hier angesprochen worden sind.

Zum einen wurde von der Frau Abgeordneten Pfeffer und auch vom Abgeordneten Kiermaier eingewendet, dass die Ausnahmebestimmungen, dass dem Rechtsschutzbeauftragten jene Informationen nicht zu geben sind, die im Sinne des Quellenschutzes und der nationalen Sicherheit Probleme ergeben könnten, eine Aushöhlung der Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten darstellen.

Werte Kollegen! Ich glaube, klar sagen zu können, dass das natürlich keine Aushöhlung ist, sondern bei diesen Ausnahmebestimmungen geht es nur um eine Abwägung der Rechtsgüter in diesem Bereich. Es ist in allen Staaten der Welt selbstverständlich, dass dann, wenn die nationale Sicherheit bedroht ist – und ich gehe einmal davon aus, dass das in der Praxis nur äußerst selten vorkommen wird –, Auskunftsverlangen nachgeordnet sind.

Ein Bereich, der jedoch öfter angesprochen sein könnte, ist der Quellenschutz, und Sie müssen sich vorstellen, worum es dabei geht. Nachrichtendienstliche Quellen sind zum Beispiel in einem Krisengebiet wie dem Kosovo oder in Bosnien Informanten, die Informationen an unsere Dienste geben, um damit eine nachrichtendienstliche Beurteilung der Lage überhaupt zu ermöglichen. Würde hier der Quellenschutz durchlöchert werden, würde es hier auch nur die Gefahr geben, dass Quellen in diesem Krisengebiet bekannt werden, wäre die Gesundheit und auch das Leben dieser Personen gefährdet. Ich habe nichts davon, wenn ich eine gesetzliche Bestimmung wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit habe und es irgendwelche Geldstrafen oder Sonstiges gibt – dieses Leben ist unwiederbringlich verloren.

Es besteht hier eine Abwägung zwischen diesen Interessen und den Auskunftsverpflichtungen. Aber ich glaube, dass der Rechtsschutzbeauftragte wie auch der parlamentarische Unterausschuss seinen Befugnissen und seinen Verpflichtungen auch so sehr gut nachkommen kann, weil das nur eine ganz enge Einschränkung ist.

Sie haben auch noch gesagt, der zu Kontrollierende bestellt sich quasi seinen eigenen Kontrollor. Frau Kollegin Pfeffer! Nicht der Minister wird durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert, sondern das Abwehramt und das Heeres-Nachrichtenamt. Der Minister wird kontrolliert durch die Gerichte, durch Sie als Abgeordnete und letztlich durch den Wähler. Und auch ich als Minister habe selbstverständlich größtes Interesse daran, dass sich alle meine Institutionen streng nach den gesetzlichen Richtlinien verhalten, weshalb ich jede Kontrollmöglichkeit – schon im eigenen Interesse, aber auch in Ihrem Interesse – zulassen und ermöglichen werde.

Herr Kollege Kummerer! Vielleicht zum Schluss noch zu Ihnen. Ich danke Ihnen für die differenzierte Beurteilung dieses Gesetzes. Sie haben von sich selbst als Hinterbänkler gesprochen. Ich


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