sen haben? Kommen Sie heraus und erklären Sie das Ganze! Dann können wir weiterreden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Sie sprechen von Bürgerbeteiligung und beklagen, dass die Bürgerbeteiligung in diesem Gesetz eingeschränkt wird. – Das ist nicht der Fall, ich werde später noch einmal darauf zurückkommen und Ihnen das erklären! – Aber ich erinnere mich noch gut an die gestrige Diskussion, in der es um den Einsatz eines demokratischen Instrumentes gegangen ist, das für die direkte Demokratie von besonderer Bedeutung ist. Dagegen haben Sie sich massiv gewehrt. Sie haben gesagt: Es kommt überhaupt nicht in Frage, dass wir in diesen wesentlichen Fragen für die Republik Österreich das Volk mitreden lassen. Das kommt überhaupt nicht in Frage, wenn es darum geht, die Position Österreichs zu den anderen 14 EU-Ländern klar zu stellen! – Da hat das Volk nichts mitzureden!?
Das ist Ihre selektive Vorstellung von Bürgerbeteiligung: In jenen Bereichen, in denen Sie es haben wollen, soll es das geben, aber dort, wo es Ihnen unangenehm ist, brauchen wir das nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Brix: Das ist ja ein Unterschied: Bei der Bürgerbeteiligung können die Bürger mitreden! Bei eurer Volksbefragung können sie nicht mitreden! Das ist ein großer Unterschied, Kollege Schweitzer!)
Otmar! Lieber Kollege Brix! Jetzt kommen wir zur heutigen Pressekonferenz. Kollegin Sima hat offensichtlich noch immer nicht verstanden – weil du ihr das nicht erklärt hast –, dass es bei diesem UVP-Gesetz ein zweigeteiltes Verfahren gibt, nämlich das vereinfachte Verfahren und das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Damit kommt es auf alle Fälle dazu, dass alle neuen Betriebe auf ihre Umweltverträglichkeit eingeschätzt und überprüft werden. Es kommt zu viel mehr Umweltverträglichkeitsüberprüfungen als mit dem alten Gesetz. Kollegin Sima! Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, dass dieses neue Gesetz ein hervorragender Ausgleich zwischen Verfahrensökonomie und Erhaltung notwendiger Standards ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Parteienstellung der Umweltanwälte – das haben Sie bereits angesprochen – ist ein wesentliches Merkmal. Die Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Umweltauswirkungen mehrerer Projekte, Kumulation genannt, ist ein wesentlicher und äußerst positiver Punkt in diesem Gesetz. Die Abnahmeprüfung im vereinfachten Verfahren ist ebenfalls ein wesentlicher und positiver Ansatz in diesem Gesetz.
Frau Kollegin Sima! Wir haben doch die zu Recht kritisierten hohen Schwellenwerte bei der Massentierhaltung reduziert. Bitte, nehmen Sie wenigstens das positiv zur Kenntnis! (Abg. Brix: Weil sie fast um die Hälfte hinaufgesetzt wurden!) Es hat hier eine Reduktion gegeben, es wurden die von der EU vorgeschriebenen Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft. Auch das ist ein sehr positiver Punkt dieses Gesetzes.
Es gibt, wie Sie wissen, besonders niedrige Schwellen bei Schutzgebieten, Frau Kollegin Sima. Auch auf Schutzgebiete nimmt dieses Gesetz ganz besonders Rücksicht.
Zudem muss ich Ihnen bei dieser Diskussion auch noch sagen – das muss erwähnt werden –, dass auf Grund der Umweltinformationsgesetze auf Bundesebene und auf Landesebene über alle Daten Auskunft gegeben werden muss. Jeder Bürger hat das Recht, sich diese Daten zu besorgen. Wir haben da einen hervorragenden Zugang zur Information.
Mit der Ratifikation der Aarhus-Konvention wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Zugangs zur Umweltinformation gegeben sein. Es gibt also durchaus viele positive Merkmale in diesem Gesetz, durchaus viele andere gesetzliche Möglichkeiten, sich die entsprechenden Informationen zu verschaffen.
Am Schluss zur Bürgerbeteiligung: Sie wissen, dass diese völlig klar geregelt ist. Jeder Nachbar hat seine Rechte vollinhaltlich durch dieses Gesetz garantiert. Jeder Anrainer hat seine Parteienstellung vollinhaltlich gewahrt, und zwar bei beiden Verfahren – bei Bürgerinitiativen und beim großen Verfahren ebenso. Das heißt, die Bürgerbeteiligung gibt es in beiden Bereichen. Es